
Die Schufa* stellt ihr Bonitätssystem um. In Zukunft soll ein neuer Score verständlicher machen, wie kreditwürdig Verbraucher eingeschätzt werden. Hintergrund sind Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs sowie langjährige Forderungen der Verbraucherzentralen nach mehr Transparenz.
Wie funktioniert das Schufa-Scoring bisher?
Bislang berechnete die Schufa die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls anhand zahlreicher Datenpunkte. Unternehmen nutzen diesen sogenannten Bonitätsscore, um einzuschätzen, ob Kunden ihre Rechnungen zuverlässig begleichen. Der Wert wurde dabei als Prozentzahl dargestellt. Es gibt also maximal 100 Prozent. Je höher der Wert, desto geringer galt das Risiko eines Zahlungsausfalls. In die Berechnung flossen bislang Hunderte unterschiedliche Kriterien ein. Deren genaue Gewichtung war für Verbraucher nur schwer nachvollziehbar. Gerade diese fehlende Transparenz stand seit Jahren in der Kritik. Verbraucherschützer bemängelten, dass Betroffene oft nicht verstehen konnten, weshalb ihr Score einen bestimmten Wert annahm. Und das, obwohl dieser erhebliche Auswirkungen auf Vertragsabschlüsse haben kann.
Was ändert sich mit dem neuen Score?
Mit dem neuen Modell ersetzt die Auskunftei die bisherige Prozentanzeige durch ein Punktesystem. Künftig liegt der Score auf einer Skala von 100 bis 999 Punkten. Dieser Wert soll die Kreditwürdigkeit klarer darstellen. Ebenso reduziert die Schufa die Anzahl der Kriterien deutlich. Statt hunderter Faktoren sollen ab dem 17. März nur noch zwölf Merkmale für die Berechnung herangezogen werden. Dazu gehören etwa das Alter der ältesten Kreditkarte, ein kürzlich erfolgter Umzug oder vorhandene Zahlungsstörungen. Auch Bonitätsanfragen von Banken oder Online-Händlern können in die Bewertung einfließen. Ziel der Umstellung ist laut Schufa ein verständlicheres und transparenteres System.
Warum wurde der Score überhaupt reformiert?
Auslöser für die Reform waren mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (Aktenzeichen: Rs. C-634/21 und Rs. C-203/22). Diese verpflichten Auskunfteien zu deutlich mehr Transparenz bei automatisierten Bonitätsbewertungen.
„Durch die Urteile können sich Auskunfteien nicht mehr unter Verweis auf ihr Geschäftsgeheimnis herausreden. Mehr Transparenz war dadurch unumgänglich. Die Schufa stellt zwar ihre neue Offenheit als freiwillig dar und behauptet, dass ihr Score nur eins von mehreren Kriterien bei der Frage ist, ob ein Vertrag zustande kommt und zu welchen Konditionen. In der Praxis dürfte es aber gerade in Massengeschäften des Online-Handels eher so sein, dass der Score die maßgebliche Entscheidung beim Vertragsschluss ist“, erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW.
Bereits 2022 startete die Auskunftei eine sogenannte Transparenzoffensive. Ein erster Schritt war hierbei ein Score-Simulator, mit dem Verbraucher testen konnten, wie bestimmte Faktoren ihren Wert beeinflussen. Allerdings lässt sich damit nicht nachvollziehen, wie der konkrete Score tatsächlich zustande kommt.
Warum bleibt Kritik von Verbraucherschützern bestehen?
Trotz der Reform sehen Verbraucherschützer weiterhin Risiken für bestimmte Verbrauchergruppen. So könnten unter anderem jüngere Menschen benachteiligt werden.
„Gerade jüngere Verbraucher:innen haben gar nicht die Chance auf einen guten Wert, weil sie sich bisher nicht im Wirtschaftsleben beweisen konnten und sie ausbildungs- oder berufsbedingt häufiger umziehen“, sagt Steffen.
Außerdem warnen Experten vor möglichen Verhaltensbeeinflussungen. Bonitätsanfragen bei Bestellungen, etwa bei „buy now, pay later“ oder beim Kauf auf Rechnung, können den Score beeinflussen. Auch häufige Anbieterwechsel oder Preisvergleiche können sich negativ auswirken. Ein weiteres Problem sind fehlerhafte Einträge. Nach Angaben der Verbraucherschützer melden Inkassounternehmen gelegentlich Zahlungsstörungen oder Anfragen, obwohl Forderungen gar nicht berechtigt sind. Betroffene müssen dann selbst aktiv werden und eine Korrektur verlangen. Daher raten die Verbraucherzentralen dazu, regelmäßig die eigenen Schufa-Daten zu prüfen. Möglich ist das über eine kostenlose DSGVO-Auskunft. Werden Fehler entdeckt, sollten Verbraucher schnell handeln und eine Berichtigung verlangen. Die Verbraucherzentrale stellt obendrein einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Verbraucher Auskunft bei Unternehmen und der Auskunftei beantragen können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar