Urteil Gekaufte Adressdaten zu Werbezwecken

Urteil

Keine Werbung an eingekaufte Adressdaten ohne Überprüfung

Ein Unternehmen, das eine Liste mit E-Mail-Adressen zu Werbezwecken einkauft, darf sich nicht allein auf die Zusage des Verkäufers verlassen, dass die Adressinhaber mit dem Erhalt der Werbung einverstanden sind, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es müsse diese Behauptung zumindest stichprobenartig überprüfen. […]

Über Landgericht Kleve

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