Was lange währt – Bundesnetzagentur verhängt Maßnahmen gegen Friedrich Müller

Was lange währt - Bundesnetzagentur verhängt Maßnahmen gegen Friedrich Müller

Gibt man den Markennamen Friedrich Müller in eine große Suchmaschine in dem Internet ein, gibt die massenhaft Treffer aus. Im Zusammenhang mit diesem Namen liest man insbesondere über falsche Gewinnversprechen. Über Jahre hinweg wurden die Verbraucher von den diversen Firmen der Marke Friedrich Müller angeschrieben und angerufen. Von den angeblichen Gewinnen gelockt, wählten unzählige Opfer die in den Gewinnversprechen angegebenen Sonderrufnummern. (telespiegel-News vom 07.02.2007) Tatsächlich gewonnen hat selbstverständlich niemand.

Zwar gab es bereits diverse Auseinandersetzungen vor Gericht, stoppen konnte jedoch bisher niemand die Abzocke des österreichischen Labels. Nun hat die Bundesnetzagentur gegen drei der Friedrich Müller-Firmen Maßnahmen ergreifen können. Insgesamt 14 an die Unternehmen zugeteilte Rufnummern wurden abgeschaltet. Für die entsprechenden Telefonverbindungen wurde eine Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. Die Firmen dürfen dafür also keine Zahlung einfordern. Den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person wurde das Geschäftsmodell untersagt. Die unerwünschten Werbeanrufe wurden somit als Rufnummernmissbrauch von der Behörde untersagt. Für die Zuwiderhandlung drohte die Bundesnetzagentur mit Zwangsgeldern.

Auch über eine weitere Firma des Friedrich Müller-Kozepts beschwerten sich mehrere Hundert Verbraucher bei der Bundesnetzagentur. Gegen die konnte die Behörde jedoch nichts unternehmen. Denn diese Firma belästigt ihre potenziellen Opfer nicht telefonisch, sondern postalisch. Da müssen andere ermitteln. Die nun erfolgten Maßnahmen sollten jedoch einschneidend genug sein, um bei Friedrich Müller einen tiefen Eindruck zu hinterlassen und die telefonische Abzocke zu stoppen. Betroffene Verbraucher können den Einzelverbindungnachweis ihres Telefonanbieters mit der Liste der Rufnummern vergleichen, die bei der Bundesnetzagentur einzusehen ist und eventuelle Zahlungen zurückfordern. Auch telefonisch, postalisch und per Email können betroffene Verbraucher die Bundesnetzagentur erreichen.

Update vom 13.08.2008

Die Bundesnetzagentur teilte mit, dass ihr Vorgehen in drei Gerichtsverfahren vor dem Verwaltunsgericht Köln bestätigt wurden. Fünf weitere Verfahren stehen aus. Die Bundesnetzagntuer hatte im Februar und Mai 2008 insgesamt 51 Rufnummern der unter dem Markennamen Friedrich Müller agirenden österreichischen Firmen abschalten lassen und ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt.

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