LG-Urteil – Kein Anspruch auf Gewinnausschüttung von Online-Casino

LG-Urteil – kein Anspruch auf Gewinnausschüttung von Online-Casino

Da Online-Glücksspiel bis vor einem Jahr in Deutschland noch illegal war, machten sich zahlreiche Online-Casinos eine rechtliche Grauzone zu Nutzen und erwarben EU-Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Gibraltar. Das Landgericht Frankenthal hat nun entschieden, dass ein Spieler seinen Gewinn in einem in Malta ansässigen Online-Casino in Deutschland nicht gerichtlich durchsetzen kann.

Wie hat das Landgericht seine Entscheidung begründet?

Ein Spieler aus dem Leinigerland versuchte vor Gericht seinen Gewinn aus einem Online-Spielcasino in Höhe von über 40 000 Euro vor Gericht einzuklagen. In seinem Urteil vom 10. Februar dieses Jahres (Aktenzeichen 8 O 90/21) stellte das Landgericht nun klar, dass der Spieler seinen Gewinn von dem Online-Casino, das seinen Sitz in Malta hat, in Deutschland nicht gerichtlich einfordern kann. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass in Deutschland öffentliche Glücksspiele gemäß des Glückspielstaatsvertrags ausschließlich mit einer Erlaubnis der Glücksspielbehörde veranstaltet werden dürfen. Auch, wenn die Betreiber der Casinos in Malta sitzen, sei deutsches Recht anzuwenden. Bei einem nicht lizenzierten Glücksspiel, habe der Spieler demnach auch keinen einklagbaren Anspruch auf die Auszahlung seines Gewinns.

Verstoß gegen die Lizenzpflicht liegt vor

Das Landgericht Frankenthal stellte allerdings auch klar, dass der Spieler aus dem Leinigerland 5 000 Euro zurückverlangen könne, die er in dem Online-Casino eingesetzt habe. Denn dadurch, dass ein Verstoß gegen die Lizenz-Pflicht vorliege, sei der zwischen dem Spieler und dem Online-Spielcasino geschlossene Glücksspielvertrag nichtig. Aus diesem Grund habe das Casino mit Sitz in Malta kein recht darauf, den Spieleinsatz in Höhe von 5 000 Euro zu behalten. Der Mann kann nun noch versuchen, den Gewinn in Höhe von mehr als 40 000 Euro vor einem maltesischen Gericht einzuklagen. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist noch nicht rechtskräftig.

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