Glücksspielstaatsvertrag – Onlinezocken ist in Deutschland jetzt legal

Glücksspielstaatsvertrag – Onlinezocken ist in Deutschland jetzt legal

Obwohl der Glücksspielstaatsvertrag, kurz GlüStV, Ende 2011 außer Kraft trat, galten seine wesentlichen Bestimmungen in 15 Bundesländern auch weiterhin. Nur Schleswig-Holstein schlug damals einen Sonderweg ein und stattete einige Anbieter mit einer Lizenz aus. Durch diese fehlende einheitliche Regulierung in Deutschland, entstand eine problematische Grauzone in der Welt des Onlineglückspiels. Nun gilt der neue Staatsvertrag, der dem Wirrwarr in diesem Milliardengeschäft endlich ein Ende setzen soll.

Das bisherige Problem

Das Onlinezocken war in Deutschland bisher illegal – außer für Personen, die in Schleswig-Holstein leben oder sich dort aufhalten. Besuchten Bewohner aus anderen Bundesländern die entsprechenden Anbieter, wurden sie allerdings auf Websites mit EU-Lizenzen aus beispielsweise Malta oder Gibraltar weitergeleitet. Somit war es auch für Bewohner außerhalb von Schleswig-Holstein möglich, online zu zocken. Dies hatte zur Folge, dass viele Nutzer oftmals gar keinen Überblick mehr darüber hatten, ob das Glücksspiel nun legal oder illegal ist. Durch die einheitliche Regulierung soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden.

Was ändert sich durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag?

Der neue GlüStV ist am 1. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Ein Fokus des neuen Glücksspielstaatsvertrags liegt darauf, Bürger vor einer möglichen Spielsucht und/oder einer Verschuldung zu schützen. Mit Inkrafttreten des Vertrags haben die Onlinecasinos in Deutschland Lizenzen erhalten, durch die das Glücksspiel im Internet bei diesen Anbietern legal ist. Die Glücksspielbehörde der Länder überwacht nun die Einhaltung der neuen Regelungen.

Welche Maßnahmen werden zur Spielsuchtprävention getroffen?

Das Onlinezocken ist nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Der Altersnachweis erfolgt durch eine Authentifizierung und Identifizierung. Damit sich Nutzer nicht anonym in der Welt des Onlineglücksspiels bewegen können, ist es zudem verpflichtend, einen Nutzeraccount anzulegen. Um das Risiko einer Verschuldung der User zu senken, wurde ein Einsatzlimit eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass pro Monat nicht mehr als 1 000 Euro eingesetzt werden dürfen. Das Einsatzlimit gilt dabei anbieterübergreifend. Verboten ist es den Nutzern zudem, gleichzeitig bei verschiedenen Anbietern zu wetten. Damit die Spieler nicht den Überblick verlieren, müssen die Anbieter in regelmäßigen Abständen über Gewinne und Verluste informieren. Neu ist auch die Bundesweite Sperrdatei. Diese verhindert, dass sich gefährdete User erneut bei derselben oder aber bei einer anderen Plattform registrieren. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht zudem vor, dass die Onlinecasinos einen Panikbutton anbieten müssen, mit welchem der User selbst eine 24-stündige Sperrung auslösen kann. Eine weitere Maßnahme, um das Risiko der Spielsucht zu reduzieren ist, dass zwischen 6 und 21 Uhr nicht für Onlinecasinos geworben werden darf. Aktiven Profisportlern ist es darüber hinaus nicht erlaubt, für die Wettanbieter zu werben.

Die Kritik an dem neuen GlüStV

Trotz der neuen Maßnahmen, die dazu führen sollen, das Spielsuchtrisiko einzuschränken, befürchten Kritiker, dass durch die jetzige Legalisierung die Spielsuchtgefahr steigt. Denn wer online spielt, kann dies zu jeder Zeit und von jedem Ort aus tun. Die Hemmschwelle ist hierbei deutlich geringer, als eine Spielhalle oder ein Casino aufzusuchen, in welchem der Spieler auch von anderen Personen gesehen wird. Laut einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, sind allein in Deutschland rund 430 000 Menschen von einer Glücksspielsucht oder einem problematischen Glücksspielverhalten betroffen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch wesentlich höher liegen. Die Hauptrisikogruppe sind junge Männer zwischen 18 und 25 Jahren. Ob die im Glücksspielstaatsvertrag festgeschriebenen Regelungen wirklich dazu beitragen, dass das Risiko der Spielsucht und/oder Verschuldung der User eingedämmt wird, wird erst die Zeit zeigen.

Die Suchtexperten der Bergischen Diakonie sind davon überzeugt, dass durch die Legalisierung der Onlinecasinos noch mehr Aufklärung gefordert ist:

“Wir sind der Meinung, dass sich durch diese Gesetzesveränderung ein erweiterter Handlungsbedarf auf suchtpräventiver Ebene ergibt. Vorbeugende Beratung und Information zu Suchtgefährdung durch die Teilnahme an Wettspielen ist von zentraler Bedeutung und schützt gefährdete Menschen und ihre Familien.“

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