„Allzweckkabel“ – Update: EU-Abgeordnete stimmen für einheitliches Ladekabel ab 2024

„Allzweckkabel“ – EU-Abgeordnete stimmen für einheitliches Ladekabel ab 2024

Bereits vor über zehn Jahren, im Jahr 2009, sprach sich die EU für einen EU-Standard für alle Ladekabeln aus. Nun hat der Binnenmarktausschuss des Europaparlaments mit 43 zu 2 Stimmen dem „Allzweckkabel“ zugestimmt. Ab 2024 soll es für Kopfhörer, Digitalkameras, Tablets, Spielkonsolen und Smartphones nur noch ein einheitliches Ladekabel geben.

Weshalb soll der EU-Standard für alle Ladekabel eingeführt werden?

Hinter der geplanten Vereinheitlichung der Ladekabel steht das Ziel, Kosten einzusparen und gleichzeitig Elektroschrott zu vermeiden. Jedes Jahr fallen nach Angaben der EU-Kommission rund 11 000 Tonnen Elektroschrott durch Ladekabel an. Mit einem EU-Standard, könnte pro Jahr fast eine Tonne Elektroschrott eingespart werden. Als „Allzweckkabel“ ist das ovale USB-C-Kabel vorgesehen, welches bereits jetzt am weitesten verbreitet ist. Durch ein einheitliches Ladekabel, dass für alle Geräte verwendet werden kann, ergeben sich auch klare Vorteile für Verbraucher: einerseits muss nicht extra ein neues Ladekabel angeschafft werden, wenn ein neues Gerät erworben wird, andererseits muss das Kabel nicht entsorgt werden, wenn ein Gerät nicht mehr genutzt wird. Für alle verwendeten Geräte egal, ob Handy, Tablet oder Spielekonsole, wird nur noch ein einziges Kabel benötigt, was auch Kosten für die Verbraucher einspart.

„Ein einziger Standard zum Aufladen von Smartphones, Laptops oder Kopfhörern spart Ressourcen, vermeidet Tausende Tonnen Elektroschrott und schont den Geldbeutel der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Anna Cavazzini, Vorsitzende des Binnenmarktausschusses.

Bisher wurde auf Selbstregulierung gesetzt

Vor einigen Jahren, gab es noch ca. 30 verschiedene Ladeformate. Mittlerweile hat sich der USB-C-Anschluss bei den Smartphones eigentlich als Standard durchgesetzt. Denn es besteht bereits eine EU-Vorschrift, nach welcher die Hersteller den Kunden ihrer Mobiltelefone und Tablets einen universellen Ladestecker mitliefern müssen. Apple sperrte sich bisher gegen das USB-C-Kabel und setzte bei den iPhones auf den Lightning-Anschluss. Das Europäische Parlament, der Ministerrat und das Gremium der Mitgliedstaaten müssen sich nun noch auf eine gemeinsame Position einigen. Ab 2024 dürfen Hersteller ihre Geräte dann ausschließlich mit einem USB-C-Ladeanschluss verkaufen.

Welche weiteren Vorschriften gelten ab 2024?

Die Hersteller entsprechender Geräte werden zudem dazu verpflichtet, klare Informationen über die Ladeoptionen anzugeben und die neuen Geräte mit eindeutigen Kennzeichnungen zu versehen. Es soll für den Verbraucher in Zukunft deutlich ersichtlich sein, ob ein Ladekabel im Lieferumfang enthalten ist. Hierdurch soll eine Verwirrung der Verbraucher vermieden und gleichzeitig die Kaufentscheidung erleichtert werden. Ab 2024 sind die Hersteller dann auch dazu verpflichtet, ihre Geräte ohne ein Ladekabel anzubieten. Allerdings wird es kein Verbot des Verkaufs von neuen Elektrogeräten mit Ladekabel geben.

Einheitlicher Standard für kabelloses Laden geplant

Die Vereinheitlichung der Ladekabel soll darüber hinaus in den nächsten Jahren auf alle elektronischen Kleingeräte wie beispielsweise Zahnbürsten ausgeweitet werden. Hierzu muss die Europäische Kommission dem Ausschuss bis Ende 2026 einen Vorschlag machen, um weitere Produktkategorien hinzuzufügen. Darüber hinaus fordert die Europäische Kommission bis zum Jahr 2026 einen einheitlichen Standard für das kabellose Laden. Auch hier ist das Ziel zu vermeiden, dass es zahlreiche verschiedene kabellose Ladestationen gibt.

Update 09.06.2022: Einigung auf USB-C

Unterhändler aller EU-Staaten und des Europaparlaments haben sich auf ein neues Gesetz geeignet, das ab Mitte 2024 in Kraft tritt. Darin ist USB-C als Standard-Ladebuchse festgelegt und soll für alle Modelle von Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörern und tragbaren Lautsprecher gelten.
Zusätzlich soll diese auch für Laptops, E-Reader, Tastaturen und Computer-Mäuse, Navis, Smartwatches und elektronisches Spielzeug gelten, wenn diese Geräte groß genug für einen entsprechenden Anschluss sind. Für Laptops gilt eine längere Übergangsfrist.
Sowohl die EU-Länder als auch das Europaparlament müssen dieser Einigung noch zustimmen, was als Formsache gilt.

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