
Deutschland rüstet sich für die digitale Zukunft – vielerorts werden aktuell Glasfaserleitungen verlegt, um Highspeed-Internet direkt bis ins Haus zu bringen. Doch während die Bagger rollen, dauert es meist Monate, bis der Anschluss im Haus tatsächlich aktiv ist. Diese Wartezeit nutzen findige Vertriebsmitarbeiter, die an der Haustür klingeln und Glasfaserverträge anpreisen – oft mit fragwürdigen Folgen für die Verbraucher.
Verlockende Angebote mit Haken
An der Tür wird vornehmlich das schnelle Internet der Zukunft in leuchtenden Farben geschildert. Die Vorteile von Glasfaser – mehr Tempo, stabilere Leitung, moderne Technik – sind unbestritten. Doch, konkrete Anschlusstermine? Fehlanzeige. Weil viele Haushalte noch gar nicht ans Glasfasernetz angeschlossen sind, wird in der Zwischenzeit ein sogenannter Übergangsvertrag angeboten – oft deutlich teurer als notwendig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt: Nicht der Glasfaservertrag selbst ist das Problem, sondern die clever verpackten Zwischenlösungen, in denen teure Zusatzleistungen stecken – etwa Streamingdienste, unnötig hohe Bandbreiten oder TV-Pakete.
Beispiel aus der Praxis
Eine Verbraucherin kündigt ihren DSL-Vertrag (34,99 Euro/Monat) zugunsten eines neuen Glasfaseranschlusses für 44 Euro monatlich. Klingt vernünftig – doch bis die Glasfaser aktiviert ist, hängt sie an einem Premium-Übergangstarif für fast 80 Euro monatlich. Solche Preisfallen sind kein Einzelfall.
„Viele unterschreiben gutgläubig, weil ihnen im Gespräch die Vorteile von Glasfaser im Fokus stehen“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die Übergangsverträge und deren Kosten werden häufig nur beiläufig erwähnt – die böse Überraschung folgt mit der ersten Rechnung.“
Besonders ältere Menschen sind gefährdet, da sie die technischen Details oft schwer einschätzen können.
Was tun?
Die Verbraucherzentrale rät: Verträge niemals unter Druck an der Haustür unterschreiben. Auch Glasfaser ist kein Notfall – nehmen Sie sich Zeit, vergleichen Sie Angebote und warten Sie, bis der Anschluss tatsächlich verfügbar ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Haustürgeschäfte unterliegen dem 14-tägigen Widerrufsrecht. Wer vorschnell unterschrieben hat, kann den Vertrag schriftlich widerrufen – am besten per Einwurf-Einschreiben, um einen Nachweis zu haben.
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