Manipulation – China bietet Top-Bewertungen für Apple-Apps

Manipulation – China bietet Top-Bewertungen für Apple-Apps

Es klingt wie aus einem falschen Film. Eine Arbeiterin sitzt vor einer Vorrichtung, auf der rund 100 iPhones angebracht sind. Alle laufen. Immer wieder tippt sie auf das Display, um verschiedene Apps zu bewerten. Das Ziel: Bestimmte Apps so lange gut bewerten, bis sie in den Top-Listen von Apple so weit oben sind, dass auch andere Nutzer in ausreichender Zahl darauf aufmerksam werden. Natürlich ist das kein kostenloser Liebesdienst, sondern ein Geschäftsmodell. Die Manipulation bringt dem anbietenden Unternehmen viel Geld ein.

So funktioniert das Manipulationssystem für App-Bewertungen

Aufmerksam auf die Manipulation wurde das amerikanische Magazin Cult Of Mac. Der Redakteur griff ein Foto einer Webplattform aus Fernost auf und recherchierte. Das Foto zeigte die oben beschriebene Szene. Bei Nachforschungen stellte sich heraus, dass entsprechende Angebote in China offen gehandelt werden. Das Geschäftsmodell ist attraktiv. Denn die Kunden müssen über 11.000 Dollar zahlen, um in die Top 10 der Apple-Apps zu kommen. Weitere 65.000 Dollar kostet es, in der Liste zu bleiben – pro Woche!

Apple versucht, solche Manipulationen herauszufiltern. Das scheint aber gar nicht so einfach zu sein, erfreut sich das Geschäftsmodell scheinbar großer Beliebtheit. Denn das System dahinter ist eine Gelddruckmaschine. Entweder werden die Apps über Werbung finanziert, dann ist jeder Download je nach Nutzung eine potenzielle Einnahme. Oder die App kostet Geld, dann bringt jeder Download eine feste Summe. Je weiter und länger eine App in der Liste der beliebtesten Apps oben steht, desto mehr Geld nehmen die Programmierer ein.

Leidtragende sind die Nutzer, die gut bewertete Apps ausprobieren und bei künstlich hochgepushten Apps landen. Ob diese immer die Qualität halten, die die Bewertungen versprechen, ist zu bezweifeln.

Rechtlich: Manipulation in Deutschland verboten

Dieses Geschäftsmodell basiert auf Betrug. In Deutschland entspräche ein solches Vorgehen unlauterem Wettbewerb, der mit empfindlichen Strafen geahndet wird. So sind beispielsweise bezahlte positive Rezensionen auf Shopsystemen wie Amazon oder bei Hotelbewertungsplattformen verboten. Es greift § 5 Absatz 1 Nr. 1 UWG. Das interessiert natürlich in Staaten niemanden, in denen solche Machenschaften mindestens geduldet werden. Ob Apple oder auch andere App-Plattformen einen Weg finden, diese Manipulation zu unterbinden, muss sich erst noch zeigen.

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