sbq4you – Kurzfristige Änderung der Fair Tarife mit Preisgarantie

Internet-by-Call Anbieter sbq4you ändert Fair Tarife kurzfristig

Neben Tarifen mit relativ häufigen Preisänderungen hat der Internet-by-Call Anbieter sbq4you auch sogenannte Fair Tarife, deren Preise äußerst selten geändert wurden und die deshalb wahrscheinlich von Kunden bevorzugt werden, die sich nicht regelmäßig über Internet-by-Call Preisänderungen informieren. Diese Tarife namens IBC Sorglos Tarif, IBC Surf Call und IBC Surf-In wurden zuletzt zum 1. April 2009 verändert. Die entsprechende Pressemitteilung vom 26. Februar 2009 enthielt einen Satz, der diesen Tarifen ein Alleinstellungsmerkmal verschaffte:

Neben der Preisgarantie bis zum 30.06.2009 gilt für unsere Fair Tarife nach wie vor, bei Tarifänderung, eine Vorankündigung von mindestens vier Wochen.

Seitdem waren die Konditionen dieser Fair Tarife unverändert geblieben. Am heutigen Freitag kündigte der Anbieter an, unter den bisherigen Tarifnamen neue Tarife mit anderen Einwahlnummern und Benutzerkennungen anzubieten (was für ungeübte Nutzer sicher nur schwer erkennbar ist). Die wesentlich teurer gewordenen, alten Tarife werden um die Bezeichnung „Alt„ ergänzt. Die neuen Preise der nun aus der Vermarktung genommen, alten Fair Tarife sind jetzt noch unter dem Link „Alte Internet by Call Tarife„ auf der Internetseite des Anbieters sbq4you zu finden.

Besonders überraschte die telespiegel-Redaktion, dass die heute angekündigte Änderung der Fair Tarife bereits ab morgen gültig sein wird. Schließlich hatte der Anbieter für die Tarife ehemals das Versprechen einer Vorankündigung für Tarifänderungen von mindestens vier Wochen gegeben. Die telespiegel-Redaktion kontaktierte den Anbieter, der mitteilte, diese Garantie sei bereits vor längerer Zeit von der Webseite entfernt worden. Statt dessen ist dort bezüglich der Fair Tarife nun folgendes zu lesen: „Die dazugehörige Preisgarantie verspricht bei den Internet by Call Tarifen ab in Kraft treten eine unveränderte Gültigkeit von mindestens vier Wochen.„ Dieses Versprechen bedeutet für den Kunden deutlich schlechtere Konditionen als das vor zwei Jahren geäußerte, das bisher zumindest nicht per Pressemitteilung widerrufen wurde.

Rechtsanwalt Thomas Feil erklärte dazu auf Anfrage des telespiegel: „Pressemitteilungen mit Aussagen zu Preisgarantien werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn im Vertrag ausdrücklich auf die Pressemitteilung Bezug genommen wird. Ansonsten gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen. Bei Internet by Call-Verträgen muss auf Allgemeine Geschäftsbedingungen ausdrücklich verwiesen werden, wenn diese zum Vertrag gehören sollen.

Moralisch könnten sich die Nutzer also wohl im Recht fühlen, wenn sie das Vorgehen des Anbieters nicht gutheißen, rechtlich wären sie es wohl nicht.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Cloud statt Konsole – Die Zukunft der Unterhaltung

Cloud statt Konsole

Die Zukunft der Unterhaltung

Die Zeiten, in denen man für einen spannenden Abend eine teure Konsole, stapelweise Discs oder teure Kinotickets brauchte, sind vorbei. Ab 2026 könnte die beste Unterhaltung direkt aus der Cloud auf dem Fernseher laufen – […]

Fahrzeugschein jetzt digital – Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Fahrzeugschein jetzt digital

Kostenlose Bundes-App für Autofahrer

Die neue Bundes-App „i-Kfz“ bringt den Fahrzeugschein auf das Smartphone. Autofahrer können das Dokument digital verwenden, teilen und sogar offline vorzeigen. Innerhalb Deutschlands reicht der digitale Fahrzeugschein ab sofort aus. […]

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen für 2026

Gesetzliche Krankenkassen

Zusatzbeiträge für 2026

Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen seit Jahren – und auch 2026 müssen sich Versicherte auf höhere Abgaben einstellen. Neben dem festen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede Krankenkasse individuelle Zusatzbeiträge, um steigende Kosten für Behandlungen, Medikamente und eine älter werdende Bevölkerung auszugleichen. Warum diese Aufschläge nötig sind und wie sie sich 2026 entwickeln sollen, lesen Sie hier. […]

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht – Streit um Porno-Websites

Zwischen Jugendschutz und EU-Recht

Streit um Porno-Websites

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf stellt den Sperrzwang für Internetprovider infrage. Während der Schutz von Minderjährigen unbestritten bleibt, geraten deutsche Regelungen durch EU-Recht zunehmend unter Druck. […]

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]