Warnung – Streaming-Portale locken in Abo-Falle

Warnung - Streaming-Portale locken in Abo-Falle

Eine neue fiese Masche haben Anbieter verschiedener Streaming-Portale für sich entdeckt. Kunden möchten sich auf den Webseiten Filme ansehen, müssen sich jedoch zuvor registrieren. Bei der kostenlosen Anmeldung ist ein Hinweis auf die folgenden Kosten. Nach fünf Gratistagen beläuft sich jedoch die Gebühr auf zum Beispiel 29,90 Euro im Monat, die der jeweilige Betreiber aggressiv einfordert. Auf diese Abo-Falle macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz laut Augsburger Allgemeine aufmerksam. Offenbar vermutet deren Marktwächterteam einen größer angelegten Versuch, solche Abo-Fallen zu installieren. Denn die Masche ist auf mehreren Seiten zu finden, die sich alle im Wesentlichen nur durch das Logo und den Betreibernamen unterscheiden. Das Problem: Es gibt offenbar gar keine Filme zu sehen.

So funktioniert die Abo-Falle der Streaming-Portale

Die Masche wird laut Verbraucherzentrale auf Portalen wie zum Beispiel bigostream.de, cinemaxx24.com, kinowelt24.com, kinozeit.net und wowflix.de eingesetzt. Insgesamt scheint es über 40 solcher Streaming-Angebote zu geben. Die Betreiber sprechen mit gezielter Werbung über zum Beispiel Popup-Fenster meist jüngere Nutzer an. Diese gelangen so auf die Seite eines Streaming-Portals und sehen eine große Auswahl von angesagten Filmen. Bevor sich die Interessierten einen Film ansehen können, müssen sie sich registrieren. Auf der entsprechenden Seite ist dann zu lesen, dass das Portal fünf Tage gratis ist. Etwas kleiner machen die Betreiber auf die Kosten von monatlich 29,90 Euro (ggf. abweichende Beträge) aufmerksam, die nach der kostenlosen Testdauer fällig werden.

Junge Nutzer können Kosten nicht abschätzen

Das Problem: Da es sich häufig um jüngere Nutzer handelt, können diese die Kosten nicht richtig einschätzen. Sie haben die Gesamtkosten von jährlich knapp 360 Euro nicht im Blick und vergessen, dass Sie den mit der Anmeldung verbundenen Vertrag rechtzeitig kündigen bzw. widerrufen müssen. Geschieht beides nicht, kommt eine Rechnung ins Haus, die bei Nichtzahlen in aggressive Forderungen mündet.

Abo-Falle ohne Streaming: Keine Filme zu sehen!?

Nach Erfahrungen von Betroffenen halten die Betreiber dennoch nicht ihr Versprechen. Denn die registrierten Nutzer können auf der Plattform weder Filme noch Serien streamen. Offenbar dient die Anmeldung nur dazu, Rechnungen zu verschicken und persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer zu sammeln.

Hinzu kommen zwei Aspekte, die auf bewusste Täuschung hindeuten könnten. Zum einen: Obwohl die Betreiber der Streaming-Portale unabhängig voneinander zu sein scheinen, vermutet die Verbraucherzentrale ein Netzwerk dahinter. Denn die Portale wirken alle ähnlich aufgebaut. Zum anderen: Es gibt auf YouTube sogar Videos, bei denen angebliche Anwälte erklären, dass die Rechnungsforderung berechtigt ist und die Betroffenen unbedingt zahlen müssten, um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Genau diese Aussage ist aber nach Ansicht der Verbraucherschützer falsch. Betroffene sollten sich an eine Beratungsstelle wenden, wo sie Hilfe erhalten. Noch besser ist es, nur auf bekannte Portale wie Amazon, Netflix, Apple TV usw. zuzugreifen.

Die bisherigen Rechercheerkenntnisse haben die Experten inzwischen den Ermittlungsbehörden übergeben. Sollte sich der Verdacht bestätigen, können die Abo-Fallen für die Anbieter der Streaming-Portale zu einem rechtlichen Bumerang werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]