Besser nicht antworten – KATI-SMS lockt in die Kostenfalle

Besser nicht antworten - KATI-SMS lockt in die Kostenfalle

Die natürliche Neugierde der Menschen wird häufig ausgenutzt, um sie in ungewollte Verträge zu drängen oder ihnen persönliche Daten zu entlocken. In den meisten Fällen geht es um Geld. Geld, das die Opfer an die dubiosen Geschäftemacher zahlen sollen oder das ihnen schlicht entwendet wird. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt Inhaber einer Mobilfunknummer vor SMS, die von einer ihnen unbekannten Nummer verschickt werden und auf die sie antworten sollen.

In den von der Verbraucherzentrale dokumentierten Fällen erhielten Handynutzer eine SMS mit der Nachricht, jemand wolle den Empfänger dringend erreichen und habe ein SMS-Telegramm hinterlassen. Um das abzurufen, solle der Empfänger auf diese SMS mit dem Text `KATI´ antworten. Nur wenige Empfänger werden wahrscheinlich die vielen Leerzeichen hinunter gescrollt haben. Nach einer großen Lücke ist dort aber der Hinweis zu finden `70SMS-0,85EUR´.

Antwortet der Empfänger wie gewünscht, erhält er eine weitere SMS. Darin wird er in einem SMS-Chat willkommen geheißen. Er habe einmalig 70 SMS zu je 85 Cent gebucht. Die AGB seien unter der angegebenen Webadresse zu finden und es handele sich nicht um ein Abo. Wenig später erhält der Empfänger einen Anruf. Der Anrufer versucht, die Adresse des Handynutzers zu erfragen, um ihm eine Rechnung über insgesamt 59,- € zuzusenden. Denn angeblich sei durch die Antwort per KATI-SMS ein Vertrag zustande gekommen.

Die Verbraucherzentrale ist nicht dieser Meinung. Sie rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Das betreffende Unternehmen sei inzwischen abgemahnt worden. Auch die Bundesnetzagentur sowie die Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. sei bereits informiert. Empfehlenswert ist selbstverständlich, auf die SMS gar nicht erst zu antworten und sie einfach zu ignorieren.

Update vom 23.01.2009

Gegen das Unternehmen aus Hannover wurde im vergangenen Jahr ein Versäumnisurteil erwirkt. Gegen dieses Urteil reichte der Diensteanbieter, der nun übrigens einen Insolvenzantrag gestellt hat, Einspruch ein. Doch das Landgericht bestätigte das Urteil, das den Versand der Nachrichten untersagte, meldete die HAZ.

Weitere Informationen

Gratis-SMS – SMS-Versand über das Internet
Mehrwert-SMS – Bezahlen per Kurzmitteilung

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