6-tägige Kündigungsfrist für alle Telefonanschlüsse der T-Com – Kündigungsgebühr für T-Com-Anschlüsse abgeschafft

6-tägige Kündigungsfrist für alle Telefonanschlüsse der T-Com - Kündigungsgebühr für T-Com-Anschlüsse abgeschafft

Die Kündigungsfristen der Festnetz-Anschlüsse von T-Com waren bisher unterschiedlich. Für die Anschlüsse mit einem Standardtarif, T-Net Standard, T-ISDN Standard und T-ISDN Komfort, gilt eine Kündigungsfrist von 6 Tagen, während die T-Net- und T-ISDN-Anschlüsse mit einem Optionstarif einer 3-monatigen Kündigungsfrist unterlagen. Auf Anordnung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) wurde die Kündigungsfrist für Anschlüsse mit diesen Tarifen nun auf ebenfalls 6 Tage verringert.

Somit gilt nun auch für T-Net calltime, T-ISDN calltime, T-Net xxl (weekend) und T-ISDN xxl (weekend) sowie für Anschlüsse mit den „alten„ xxl (sunday)-Tarifen eine Kündigungsfrist von 6 Tagen, erklärte uns ein T-Com-Pressesprecher. Zusätzlich wurde die Deutsche Telekom von der Regulierungsbehörde verpflichtet, die Kündigungsgebühr in Höhe von 25,81 € zu streichen. Diese Gebühr fiel eigentlich bei der Kündigung eines analogen oder ISDN-Anschlusses der Telekom an, wurde aber sowieso laut T-Com-Pressestelle „unseres Wissens nach nie erhoben„.

Die Entscheidung über die Neugenehmigung der „alten„ xxl (sunday)-Tarife, mit denen an Sonn- und bundeseinheitlichen Feiertagen über Ortseinwahlnummern kostenlos gesurft werden kann, steht bisher noch aus.

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