Urteil des Europäischen Gerichtshofs – Gebühren für Rufnummernzuteilung entspricht nicht EU-Recht

Urteil des Europäischen Gerichtshofs - Gebühren für Rufnummernzuteilung entspricht nicht EU-Recht
Europäische Gerichtshof

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (ehemals Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) ist unter anderem mit der Aufgabe betraut, den nationalen Telekommunikationsmarkt zu regulieren. Die Behörde teilt den Anbietern die Rufnummern zu, die diese wiederum an ihre Kunden vergeben. Für die Überlassung der Rufnummern verlangte die Behörde Gebühren. So auch von der o2 GmbH und der ISIS Multimedia Net GmbH. Die Unternehmen hatten die Beträge zwar gezahlt, waren mit der Regelung jedoch nicht einverstanden. Die Sache landete vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig und wurde dann an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergereicht.

Die damalige Regulierungsbehörde hatte von den beiden Unternehmen insgesamt etwa 1,2 Millionen D-Mark (rund 610.000 €) für die Überlassung von Rufnummern gefordert. Die Unternehmen wandten sich an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Frage, ob das Vorgehen der Regulierungsbehörde (jetzt Bundesnetzagentur) dem EU-Recht entspricht, an den Europäischen Gerichtshof richtete. Das höchste Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschied zum Vorteil der Unternehmen. (Az. C-327/03 und C-328/03)

Es begründete sein Urteil damit, dass das marktbeherrschende Unternehmen in Deutschland, die Deutsche Telekom, für seine 400 Millionen Rufnummern nie etwas bezahlt habe, denn es hatte diese Rufnummern von dem ehemaligen staatlichen Unternehmen kostenlos übernehmen können. Generell seien Gebühren, die für die Verwaltung anfallen, kein Verstoß gegen das EU-Recht, in diesem Fall seien sie jedoch eine Diskriminierung, denn sie wirken sich zum Nachteil der konkurrierenden Unternehmen aus und behandeln damit die Unternehmen ungleich. Wenn ein deutsches Gericht ebenso entscheidet, muss die Bundesnetzagentur die von O2 und ISIS für die Rufnummernzuteilung gezahlten Gebühren erstatten.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]