
Echten Fußballfans reicht es nicht, sich das Spiel ihrer Mannschaft im Radio anzuhören. Sie möchten live dabei sein. Also kaufen sie sich eine Karte, die dem Einlass in das Stadion und damit dem hautnahen Dabei sein dient. Die Vereine freuen sich über die rege Teilnahme ihrer Fans. Besonders begehrt sind die Tickets für sogenannte Spitzenspiele. Wenn die aber von Gewerbetreibenden im großen Stil gekauft und zu weit höheren Preisen zum Beispiel über das Internet wieder veräußert werden, kann der Spaß schnell teuer werden.
Ein Unternehmen kaufte insbesondere Karten für Spitzenspiele in größeren Mengen und verkaufte sie wieder für bis zu 147,50 € pro Stück. Der betroffene Bundesligist hatte in seinen AGB verankert, dass die Karten nicht weiterverkauft dürfen. Damit sollte auch der Schwarzmarkthandel unterbunden werden. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah deshalb in dem Handeln des Wiederverkäufers eine Vertragsverletzung, die einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt.
Aber auch auf die Fans müsse Rücksicht genommen werden, bemerkte das Gericht. Die wollen schließlich auch die Spitzenspiele sehen, aber die Fans mit durchschnittlichem Einkommen könnten sich die Tickets zu solch überhöhten Preisen nicht leisten. Und auch der Ruf der Vereine stehe auf dem Spiel. Letztendlich können die, die sich nicht mit der Struktur der Kartenverkäufe auskennen nicht verstehen, warum sein Verein nicht dafür sorgt, dass die Tickets zu erschwinglichen Preisen erhältlich sind.
Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 3849/07 vom 28.06.2007
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