EuGH-Urteil – E-Mail Werbung nur mit Zustimmung des Nutzers

EuGH-Urteil

E-Mail Werbung nur mit Zustimmung des Nutzers

Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass Werbeanzeigen, die zwischen E-Mails im Posteingang geschaltet werden, nur dann zulässig sind, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Nutzers eingeholt wurde. Fehlt diese Einwilligung kann die Inbox-Werbung als „unerwünschtes Ansprechen“ eingestuft werden. […]

Über Landgericht Nürnberg-Fürth

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