Druck durch Bundeskartellamt – Apple schwächt seine Tracking-Abfrage

Druck durch Bundeskartellamt – Apple schwächt seine Tracking-Abfrage
Bildquelle: © Bundeskartellamt

Laut eines Berichtes des Nachrichtenmagazins Spiegel, verändert der US-amerikanische Tech-Riese jetzt seine umstrittene Tracking-Abfrage auf iPads und iPhones. Vorangegangen war ein Streit mit Wettbewerbsbehörden. Diese warfen Apple eine Benachteiligung anderer App-Anbieter vor. Jetzt kommt das Unternehmen den Forderungen entgegen und streicht das Wort „Tracking“ aus der Abfrage.

Welchen Vorwurf gab es gegen Apple?

Das Bundeskartellamt stufte Apple vor drei Jahren als Unternehmen von marktübergreifender Bedeutung ein. Anfang vergangenen Jahres folgte die vorläufige Einschätzung, dass Apples Gestaltung der Tracking-Funktion gegen die Missbrauchsvorschriften des §19a GWB verstoßen könnte. Im Fokus der Kritik stand dabei der sogenannte App-Tracking-Transparency-Framework, kurz ATTF. Der Tech-Riese führte diesen vor fünf Jahren ein. Seither sind Anbieter von Apps im iOS‑App-Store dazu verpflichtet, eine zusätzliche Zustimmung des Nutzers einzuholen, bevor bestimmte Nutzerdaten für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Wettbewerbshüter sahen darin jedoch ein Problem. Denn während die Vorgabe für Drittanbieter von Apps galt, galt sie für Apple selbst nicht. Das Unternehmen sagte hierzu, dass seine eigenen Apps keine Daten innerhalb fremder Anwendungen sammeln. Nach Ansicht des Bundeskartellamts könne Apple jedoch auf andere Art und Weise an Informationen gelangen. Beispielsweise aus dem App Store oder dem Apple-Account und verbundenen Geräten. Die Informationen können miteinander kombiniert und für Werbezwecke eingesetzt werden. Besonders brisant ist außerdem, dass Apple zuletzt seine eigenen Werbeangebote ausgebaut hatte.

Wie funktionierte die Tracking-Abfrage bisher?

Sobald ein iPhone- oder iPad-Nutzer erstmals eine entsprechende App öffnete, erschien eine Dialogbox zur Zustimmung zum Werbetracking. Es wurde darüber informiert, dass die Anwendung Aktivitäten in anderen Apps und auf Websites erfassen und anschließend für Werbezwecke auswerten könnte. Bislang gab es einen oberen Button, auf dem „App-Tracking ablehnen“ und einen unteren Button, auf dem „Erlauben“ stand. Diese Funktion sorgte vor allem in der Werbebranche für Ärger. So machte beispielsweise Meta, der Mutterkonzern von Facebook, Apples Vorgaben für Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe verantwortlich. Apple hingegen stellte die Maßnahme stets als wichtigen Bestandteil seines Datenschutzes dar.

Was ändert sich jetzt bei der Tracking-Abfrage?

Nach einem Bericht des Spiegels wird das Wort „Tracking“ künftig aus der Abfrage verschwinden. Überdies werden die Gestaltung und Reihenfolge der Optionen verändert. Künftig soll zuerst auf einem oberen Button „Erlauben“ und auf dem unteren Button „Verbieten“ erscheinen. Die Abfrage gilt in dieser Form ausschließlich für Nutzer in der Europäischen Union und auch nur dann, wenn sie sich tatsächlich innerhalb der EU aufhalten.

„Apple werde die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden“, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Nach Angaben des Spiegel können App-Anbieter ihre Nutzer außerdem nach einem Jahr erneut um Erlaubnis bitten, deren Aktivitäten in anderen Anwendungen und auf Websites zu verfolgen.

Warum beendet das Bundeskartellamt jetzt seine Untersuchung?

Mit den jetzigen Änderungen kommt der US-amerikanische Tech-Riese den deutschen Wettbewerbshütern entgegen. Im Gegenzug schließt das Bundeskartellamt sein Prüfverfahren zu Apples Tracking-Regelungen für Dritt-Apps ab. Für das Unternehmen ist das besonders relevant, da der Konzern bereits in anderen europäischen Ländern massiv unter Druck geraten war. So verhängte z. B. die französische Kartellbehörde wegen der Datenschutzfunktion eine Strafe von 150 Millionen Euro, während die italienische Wettbewerbsaufsicht ein Bußgeld von 98,6 Millionen Euro verhängte. Apple warnte im vergangenen Herbst, sich aufgrund der Wettbewerbsuntersuchungen dazu gezwungen zu sehen, die App-Tracking-Abfrage in Deutschland und anderen europäischen Ländern vollständig aufzugeben. Jetzt scheint es, als arbeite Apple mit dem Bundeskartellamt und anderen EU-Wettbewerbsbehörden an gemeinsamen Änderungen.

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