
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur umstrittenen Preiserhöhung bei Amazon Prime gibt es für viele Bestandskunden konkrete finanzielle Folgen. Amazon will für bestimmte langjährige Mitglieder vorübergehend wieder den alten Prime-Preis berechnen. Gleichzeitig können Betroffene versuchen, die seit 2022 zu viel gezahlten Beiträge zurückzubekommen. Je nach Tarif und Vertragsdauer geht es inzwischen um Beträge von mehr als 100 Euro.
Amazon senkt Prime-Preis für Bestandskunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 1. Oktober 2026 die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt, mit der Amazon im Jahr 2022 die Beiträge für bestehende Prime-Mitgliedschaften erhöht hatte (Az. III ZR 205/25). Amazon reagiert nun auf das Urteil.
Für Kunden, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 bestand und seitdem unverändert fortgeführt wurde, soll vorübergehend wieder der frühere Preis gelten. Amazon will die betroffenen Mitglieder vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.
Damit reduziert sich der Jahrespreis für diese Bestandskunden von derzeit 89,90 Euro wieder auf 69 Euro. Bei monatlicher Zahlung sinkt der Beitrag von 8,99 Euro auf 7,99 Euro.
| Prime-Tarif | Preis vor September 2022 | Preis seit September 2022 | Differenz pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Prime, Jahreszahlung | 69,00 € | 89,90 € | 20,90 € |
| Prime, monatlich | 7,99 € | 8,99 € | 12,00 € |
| Prime Student, jährlich | 34,00 € | 44,90 € | 10,90 € |
| Prime Student, monatlich | 3,99 € | 4,49 € | 6,00 € |
Rückzahlung: Für Kunden geht es inzwischen um deutlich mehr Geld
Noch interessanter dürfte für viele Prime-Mitglieder die mögliche Rückzahlung sein. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will mit einer Sammelklage erreichen, dass Amazon die seit der Preiserhöhung zu viel gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Da die umstrittene Erhöhung bereits im September 2022 erfolgte, haben sich inzwischen erhebliche Beträge angesammelt. Bei einem Jahresabo beträgt die Differenz 20,90 Euro pro Abrechnungsjahr. Wurden bereits fünf erhöhte Jahresbeiträge gezahlt, können sich daraus rechnerisch 104,50 Euro ergeben. Bei monatlicher Zahlung liegt die Differenz bei einem Euro pro Monat.
Entscheidend sind jedoch der individuelle Vertragsverlauf, der Tarif und die jeweiligen Zahlungstermine. Eine automatische Auszahlung aufgrund des BGH-Urteils erfolgt derzeit nicht.
BGH erklärt Preisklausel für unwirksam
Amazon hatte die Preise zum 15. September 2022 erhöht und dies unter anderem mit gestiegenen Kosten und der Inflation begründet. Eine ausdrückliche Zustimmung der bestehenden Kunden holte das Unternehmen nicht ein.
Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW. Bereits das Landgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 12 O 293/22) und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: I-20 U 19/25) erklärten die verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Amazon zog daraufhin vor den Bundesgerichtshof – und verlor auch dort.
Der BGH beanstandete insbesondere die mangelnde Transparenz der verwendeten Vertragsbedingungen. Für Kunden sei nicht ausreichend klar gewesen, welche Rechte ihnen bei einer Preisänderung zustehen.
Sammelklage soll Rückzahlungen durchsetzen
Das BGH-Verfahren und die Rückzahlung sind allerdings voneinander zu unterscheiden. Mit dem Urteil aus Karlsruhe steht fest, dass die beanstandete Preisanpassungsklausel unwirksam ist. Über die kollektive Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge läuft ein eigenes Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die Verbraucherzentrale NRW hat dort eine sogenannte Abhilfeklage gegen Amazon eingereicht (Az. I-13 VKl 1/25). Rund 145.000 Verbraucher sollen sich inzwischen in das Klageregister eingetragen haben.
Betroffene können sich weiterhin kostenlos beteiligen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft bereits vor der Preiserhöhung im September 2022 bestand und anschließend der erhöhte Beitrag gezahlt wurde. Bei einer erfolgreichen Abhilfeklage müssten registrierte Verbraucher ihre Forderung nicht anschließend noch einmal einzeln vor Gericht durchsetzen. Die konkrete Auszahlung würde im Rahmen des gerichtlichen Umsetzungsverfahrens erfolgen.
Auch eigene Rückforderung möglich
Wer sich nicht an der Sammelklage beteiligen möchte, kann grundsätzlich auch selbst eine Rückzahlung von Amazon verlangen. Dabei müssen allerdings insbesondere mögliche Verjährungsfristen berücksichtigt werden. Die Sammelklage hat deshalb für viele Betroffene einen entscheidenden Vorteil: Mit der Eintragung in das Klageregister können Ansprüche gesichert werden, ohne selbst gegen Amazon klagen und das damit verbundene Prozesskostenrisiko tragen zu müssen.
Wann tatsächlich Geld ausgezahlt wird, steht allerdings bisher nicht fest. Ein Termin für die mündliche Verhandlung über die Abhilfeklage vor dem Oberlandesgericht Hamm ist bislang nicht bekannt.
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