Neue Zollgebühren für Online-Bestellungen – Das gilt seit dem 1.11.

Neue Zollgebühren für Online-Bestellungen – das gilt seit dem 1.11.

Werden Sendungen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union verschickt, muss seit dem 1. November dieses Jahres eine Zollbearbeitungsgebühr entrichtet werden. Diese kommt zu dem bereits im Juli eingeführten Pauschalzoll hinzu. Obwohl die Händler für die Gebühr verantwortlich sind, sollten Käufer jetzt auf einiges achten.

Was gilt seit dem 1. November 2026?

Händler müssen seit wenigen Tagen für die Zollabfertigung eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von zwei Euro pro Warenkategorie entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Warenwert ausfällt. Die neue Gebühr ist nicht mit der bereits seit einem halben Jahr bestehenden Pauschalabgabe zu verwechseln. Der damals eingeführte Pauschalzoll beträgt für alle Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro drei Euro pro Warenkategorie. Damit ist die zuvor geltende Zollfreigrenze von 150 Euro abgeschafft worden. Beide Beträge richten sich zunächst an die Händler. Grund für die neuen Regelungen ist die stetig wachsende Zahl kleiner Paketsendungen aus dem internationalen Onlinehandel. Das führt bei den Zollbehörden zu einem erheblich höheren Aufwand für die Abfertigung und Kontrolle der Ware.

Welche Bestellungen sind von der neuen Gebühr betroffen?

Die neue Regelung gilt grundsätzlich für alle Bestellungen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in die EU eingeführt werden. Dabei ist nicht die Anzahl der bestellten Artikel entscheidend, sondern die Anzahl der unterschiedlichen Warenkategorien. Bestellt jemand etwa einen Pullover, ein Paar Stiefel und ein Kuscheltier bei einem Händler in China oder einem anderen Nicht-EU-Land, werden drei unterschiedliche Warenkategorien festgestellt. Für jede Warenkategorie fallen zwei Euro Bearbeitungsgebühr an. Bei einem Warenwert von bis zu 150 Euro kommen zusätzlich jeweils drei Euro Pauschalzoll pro Warenkategorie hinzu.

„Die neue Zwei-Euro-Bearbeitungsgebühr ist nicht mit der seit dem 1. Juli 2026 geltenden Zollabgabe zu verwechseln. Diese beträgt drei Euro pro Warenkategorie in einer Sendung und gilt für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro. Die neue Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich, wird allerdings unabhängig vom Warenwert erhoben. Bei kleineren Bestellungen fallen sowohl die Bearbeitungsgebühr als auch die Zollabgabe an. Entscheidend ist dabei nicht die Anzahl der einzelnen Produkte oder Pakete, sondern die Zahl der unterschiedlichen Warenkategorien“, fasst Iwona Husemann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW, zusammen.

Weshalb können die neuen Regeln auch für Verbraucher teurer werden?

Obwohl die Händler die Zollpauschale und die neue zusätzliche Bearbeitungsgebühr entrichten müssen, sind auch Verbraucher nicht vor indirekten Mehrkosten geschützt. Denn Händler können die zusätzlichen Ausgaben zum Beispiel durch höhere Produktpreise oder Versandkosten an ihre Kunden weitergeben. Hinzu kommen mögliche Servicegebühren der Paketdienstleister. Wird die Zollabwicklung für steuerpflichtige Sendungen von diesen übernommen, können sie dafür eine Auslage- oder Servicepauschale verlangen. Die Deutsche Post berechnet beispielsweise 7,50 Euro. Die Höhe der Gebühr kann von den Paketdiensten selbst festgelegt werden.

Warum führt die EU überhaupt neue Zollregeln ein?

Nach Angaben der Europäischen Union erreichen jeden Tag rund zwölf Millionen Kleinsendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro die europäischen Grenzen. Ein großer Teil hiervon stammt aus Drittstaaten wie China und wird über internationale Online-Marktplätze direkt an die Verbraucher versendet. Mittlerweile ist nicht nur die wachsende Paketmenge, sondern auch die Gewährleistung der Produktsicherheit ein Problem. Europäische Verbraucherschutzorganisationen stellen bei Testkäufen immer wieder erhebliche Mängel fest. Mit der jetzigen Reform sollen die Behörden besser ausgestattet werden, um Einfuhren wirksamer kontrollieren und unsichere Produkte leichter erkennen zu können. Die neuen Gebühren sollen dazu beitragen, den zusätzlichen Aufwand hierfür zu bewältigen. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Zoll-Reform daher nicht nur eine finanzielle Maßnahme, sondern auch ein entscheidender Schritt zu mehr Verbraucherschutz beim internationalen Online-Shopping.

„Millionen von Paketen kommen täglich an den europäischen Grenzen an. Mit der Zoll-Reform hat die EU eine zentrale Lücke im internationalen Onlinehandel geschlossen. Das ist ein Schritt zu mehr Fairness beim Online-Shopping. Klar ist: Pauschalzoll und Bearbeitungsgebühr sind von den Händlern zu tragen und nicht von den Verbraucherinnen und Verbrauchern“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Worauf sollten Verbraucher jetzt achten?

Künftig sollten Verbraucher noch genauer hinsehen, bevor sie eine Bestellung abschließen. Dabei gilt es insbesondere, folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Gesamtkosten prüfen: Nicht nur den ursprünglichen Produktpreis, sondern auch Versandkosten und mögliche zusätzliche Gebühren berücksichtigen.
  • Preiserhöhungen beachten: Händler könnten die neuen Abgaben indirekt
    durch höhere Produktpreise oder Versandkosten ausgleichen.
  • Herkunft der Ware prüfen: Entscheidend ist, ob die Bestellung aus einem EU-Land oder einem Drittstaat versendet wird. Der Unternehmenssitz allein gibt darüber nicht immer Auskunft.
  • EU-Angebote vergleichen: Bestellungen bei Händlern innerhalb der EU können eine günstigere Alternative sein.
  • Paketdienstleister berücksichtigen: Zusätzliche Service- oder Auslagepauschalen können den Einkauf weiter verteuern.
  • Warenkategorien im Blick behalten: Unterschiedliche Produktarten können die Abgaben erhöhen.

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