Neue EU-Regeln gegen Greenwashing – Das ändert sich für Verbraucher

Neue EU-Regeln gegen Greenwashing – das ändert sich für Verbraucher

In Zukunft sollen umweltfreundliche Produkte nicht mehr mit vagen Versprechen beworben werden dürfen. Denn in wenigen Tagen tritt eine neue EU-Regelung in Kraft, die die Vorgaben für Unternehmen verschärft. Dadurch soll Verbrauchern künftig deutlicher gezeigt werden, welche Umweltvorteile tatsächlich belegt sind.

Was gilt ab dem 27. September?

Am 27. September dieses Jahres treten die verschärften Vorgaben der EU-Richtlinie 2024/825 „zur Änderung der Richtlinien […] hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“ in Kraft. Verbraucher sollen so vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen geschützt werden. In Deutschland wurden die Vorgaben durch Änderungen am Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Betroffen sind unter anderem Ökostrom, grüne Gastarife, aber auch Lebensmittel.

„Damit Verbraucher besser informierte Entscheidungen treffen können und so die Nachfrage nach und das Angebot von nachhaltigeren Waren angekurbelt werden, sollten Verbraucher durch die allgemeine Präsentation eines Produkts nicht hinsichtlich der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Zirkularitätsaspekte, etwa der Haltbarkeit, der Reparierbarkeit oder der Recyclingfähigkeit, in die Irre geführt werden“, heißt es unter anderem in der Richtlinie.

Welche Begriffe geraten jetzt stärker unter Druck?

Hersteller, die mit Begriffen wie „grün“, „klimaneutral“ oder „öko“ werben, müssen künftig genauer erklären können, was tatsächlich dahintersteckt. Besonders pauschale Aussagen werden eingeschränkt, wenn sie bei Verbrauchern den Eindruck erwecken, ein Produkt sei insgesamt besonders umweltfreundlich. Weitere problematische Begriffe sind auch:

  • Umweltfreundlich
  • Nachhaltig
  • Klimaschonend
  • Umweltbewusst
  • Ökologisch
  • Recycelbar

Bislang waren Umweltlabel und allgemeine Umweltversprechen nur begrenzt reguliert. Nun steigen die Anforderungen an Nachweise und konkrete Erläuterungen.

Was wird konkret durch die neue EU-Richtlinie vorgeschrieben?

Die neuen Vorgaben betreffen mehrere Bereiche. Unternehmen dürfen Umweltvorteile nicht mehr so darstellen, als würden sie für ein komplettes Produkt gelten, wenn tatsächlich nur ein Teil davon entsprechende Eigenschaften besitzt. Überdies sollen Nachhaltigkeitssiegel glaubwürdiger werden und bestimmte Anforderungen erfüllen.

Konkret gibt es Änderungen bezüglich:

  • Allgemeinen Umweltaussagen
  • Verbesserung der Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln
  • Verbot von Umweltaussagen über das gesamte Produkt, wenn nur Teil betroffen ist
  • Starke Einschränkung von produktbezogenen Klimaaussagen, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen
  • Verbot der Bewerbung von gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen als Besonderheit
  • Verschärfungen bei Informationen zur Reparierbarkeit und Haltbarkeit.

Warum gibt es die neuen Regeln?

Mit den neuen Regeln soll sogenanntes Greenwashing eingedämmt werden. Damit sind Marketingstrategien gemeint, bei denen Unternehmen durch vage Aussagen, eigene Labels oder besonders hervorgehobene Eigenschaften einen umweltfreundlicheren Eindruck vermitteln, als sich tatsächlich belegen lässt. Pauschale Umweltversprechen benötigen daher ab dem 27. September eine entsprechende Erklärung. Für Aussagen wie „öko“ oder „grün“ reicht es dann nicht mehr aus, lediglich einen positiven Eindruck zu erzeugen. Stattdessen müssen die Unternehmen und Hersteller ihre Aussagen konkretisieren und gegebenenfalls eine anerkannte Umweltleistung nachweisen. Als mögliche Grundlage kommen etwa das EU-Ecolabel, das ISO-14024-Typ-I-Siegel oder bestimmte EU-Rechtsakte infrage.

Welche Aussagen sind weiterhin erlaubt?

Nicht jede Umweltangabe muss jedoch verschwinden. Konkrete und nachweisbare Aussagen bleiben auch in Zukunft möglich. Hierzu kann etwa die Angabe gehören, dass ein Tarif Strom aus 100 Prozent Windkraft erhält. Entscheidend dabei ist aber, dass die Aussage tatsächlich belegt werden kann. Pauschale Bezeichnungen wie „grün“ oder „nachhaltig“ sind hingegen problematisch, wenn diese allein auf einer CO₂‑Kompensation durch Emissionszertifikate beruhen. Kompensationsmaßnahmen bleiben als Bestandteil einer unternehmerischen Klimastrategie zwar grundsätzlich möglich, sie dürfen allerdings nicht einfach als Grundlage für eine produktbezogene Aussage wie „klimaneutral“ dienen. Tatsächliche Emissionsminderungen dürfen weiterhin beworben werden, sofern sie nachweisbar sind.

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