Ehrlich währt am längsten – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Ehrlich währt am längsten - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Online-Shops und eBay-Verkäufer haben es manchmal nicht leicht. Ein Wort zu viel in dem Internetauftritt oder eins zu wenig, schon kann eine Abmahnung ins Geschäft flattern. Oft wissen die Abgemahnten gar nicht, dass sie einen Verstoss, etwa gegen das Urheberrecht oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, begangen haben. Mit der Abmahnung und der Forderung nach Unterlassung hat der Gesetzgeber den Wettbewerbern eine Möglichkeit in die Hände gelegt, Chancengleichheit zu schaffen. Aber es liegt in der Natur der Sache, dass es unseriöse Geschäftemacher gibt, denen es weniger um die Unterlassung als um die Geltendmachung angeblicher Gebühren geht, die sie dabei von dem Abgemahnten kassieren können.

Zu dem aufgeführten Fall liegen mehrere hundert Strafanzeigen vor, die Foreneinträge der Betroffenen sind unzählig und Webseiten wie Wortfilter.de berichten ausgiebig darüber. Ausgerechnet „Ehrlich währt am längsten“ nannte sich der Abmahnverein, dessen Webseite nun nicht mehr erreichbar ist. Eher unprofessionell aber nicht erfolglos soll der in der Schweiz eingetragene, aber im Norden Deutschlands ansässige Verein Gewerbetreibende bei eBay wegen tatsächlicher und angeblicher Verstöße gegen die Informationspflicht abgemahnt haben. Einziges Ziel des Vereins soll es gewesen sein, Abmahngebühren zu kassieren.

Dabei hatte der Verein, im Kern bestehend aus einem Vater und seiner volljährigen Tochter, noch nicht einmal eine Berechtigung, Gewerbetreibende abzumahnen. Denn die laut Paragraph 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) notwendige Anzahl Vereinsmitglieder konnte der Verein nicht nachweisen. Vielmehr bot er über Zeitungsannoncen Nebentätigkeiten in Heimarbeit an und verschaffte sich auf diese Art einige Mitglieder, die selbst kein Gewerbe ausgeübt hatten aber angeblich zugleich mit dem Auffinden möglicher Verstöße bei Online-Auktionen beschäftigt wurden. Die Schreibarbeiten des Vereins übernahm die Tochter des Vereinsvorsitzenden, auf ihr Konto überwiesen auch die zu Unrecht Abgemahnten die geforderten Abmahngebühren.

Insgesamt verschickte der Verein etwa 5.000 dieser Abmahnungen. Mit jeder Abmahnung stellte der Verein 146,16 € Gebühren in Rechnung. Nachdem eine einstweilige Verfügung gegen den Verein erwirkt worden war, erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor dem Landgericht Oldenburg. Jedoch beschränkt sich die Staatsanwaltschaft auf 392 Fälle, in denen die Geschädigten tatsächlich gezahlt hatten. Das Verfahren gegen den einschlägig vorbestraften und mittlerweile inhaftierten Vereinsvorsitzenden wird voraussichtlich mit einem weiteren Verfahren verbunden werden, in dem ihm im Zusammenhang mit Kaffeefahrten 3.192 Fälle der strafbaren Werbung vorgeworfen werden. Die Große Wirtschaftsstrafkammer des urLandgerichts Oldenbg hat über die Eröffnung der Hauptverhandlung noch nicht entschieden.

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