Alte Schnurlostelefone – Betriebserlaubnis erlischt zum Jahreswechsel

Alte Schnurlostelefone - Betriebserlaubnis erlischt zum Jahreswechsel

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu und mit dem Beginn des neuen Jahres enden auch einige Befristungen. Eine betrifft die Nutzer alter schnurloser Telefone. Bereits vor einigen Monaten hatte die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung darauf hingewesen, dass der Betrieb der alten Schnurlostelefone ab dem nächsten Jahr verboten ist. (telespiegel-News vom 27.05.2008

Die Frequenzen, die von den schnurlosen Telefonen mit dem veralteten CT1+ und CT2-Standard genutzt werden, sollen zukünftig zu anderen Zwecken verwendet werden. Die vorwiegend in den E-Netzen ansässigen Mobilfunknetzanbieter bekamen sie zugeteilt und um deren Funknetz nicht zu stören, sollen sich Nutzer der alten Telefone moderne, nach dem DECT-Standard arbeitende Schnurlostelefone zulegen.

Fällt dem Funkmessungsdienst der Bundesnetzagentur die Aktivität eines solchen alten Geräts auf, kann dessen Besitzer mit einem Bussgeld belegt werden. Ein neues Telefon ist dann wohl günstiger. Dass es sich bei einem Schnurlostelefon um ein altes Gerät handelt, dessen Betriebserlaubnis zum 01.01.2009 erlischt, erkennen Besitzer an dem Eintrag in die Bedienungsanleitung des Geräts oder auch auf der Unterseite des Telefons. Findet sich dort die Bezeichnung CT1, CT1+ oder CT2, sollte ein neues Gerät angeschafft werden. Digitale Schnurlostelefone nach dem DECT-Standard dürfen selbstverständlich weiterhin verwendet werden.

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