Über 8.500 gefälschte Windows-CDs – Händler zu Haftstrafe und Geldstrafe verurteilt

Über 8.500 gefälschte Windows-CDs - Händler zu Haftstrafe und Geldstrafe verurteilt

Durch illegale Software-Kopien entsteht jährlich ein Schaden von vermutlich mehreren Milliarden Euro. Es ist also nicht verwunderlich, dass die geschädigten Unternehmen gegen Raubkopien, auch Schwarzkopien genannt, vorgehen. Das dürfen sie mit Recht, das Kopieren und Handeln mit geschützter Software ist laut dem deutschen Urheberrechtsgesetz verboten.

Das Unternehmen Microsoft berichtete über einen Fall, in dem zwei Computerhändler zu Haftstrafen und Geldstrafen verurteilt wurden. Ein Händler aus Nürnberg hatte von dem Betriebssystem Microsoft Windows XP Professional in Russland mehr als 8.500 illegale Kopien anfertigen lassen. Die CDs verkaufte er samt gefälschter Handbücher an den Münchner Händler. Der fügte dem noch Echtheitszertifikate hinzu, sogenannte CoA Labels, die er `mit Fön und Messer´ von den Gehäusen gebrauchter Computer gekratzt hatte. Dann verkaufte er die Schwarzkopien zum Fünffachen des Einkaufspreises.

Die Software wurde mehrfach weiterverkauft, bevor ein anderer Händler die Fälschung erkannte. Microsoft erhielt in dieser Zeit mehrere Hinweise darauf, dass Fälschungen im Umlauf seien. Anhand von Musterexemplaren konnte Microsoft den Verdacht bestätigen. Daraufhin wurden mehrere Händler ermittelt, die die Fälschungen an- und wieder verkauft hatten. Die Spur führte zu den beiden Händlern aus Nürnberg und München, die die Kopien erstellt und in Umlauf gebracht hatten. Zwar haften auch die Weiterverkäufer für den Handel mit den illegalen Kopien, die beiden Händler wurden jedoch vor wenigen Tagen von dem Amtsgericht Nürnberg wegen gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten sowie zu der Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000,- € verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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