
In dem Internet zu Großhandelspreisen einkaufen und dabei viel Geld sparen, welcher Verbraucher möchte das nicht? Drei Betrüger lockten Internetnutzer mit solchen Aussichten in die Abofalle. Sie besorgten sich die kompletten Datensätze von 600.000 Verbrauchern. An die gekauften Adressdaten verschickten sie massenhaft Emails, in denen sie Einsicht in eine geheime Liste von Großhändlern versprachen, bei denen günstig Elektronikartikel eingekauft werden könnten. Sie lockten damit die potentiellen Opfer und bezweckten, dass diese auf den eigens für sie generierten Link zu klicken. Kurz nach einem Klick auf den Link erhielten die Opfer eine Bestätigung mit Zugangsdaten. Meldeten sich die Opfer über die Internetseite an, bekamen sie letztlich eine Rechnung über 86,- €. Der Hinweis auf eine Zahlungsverpflichtung war in dem Kleingedruckten versteckt.
Hoher Schaden bei Fabrik-Einkauf
Viele der so hereingelegten Nutzer zahlten den geforderten Betrag. Insgesamt brachten die Betrüger es mit dieser Masche auf mehr als 130.000,- €, mit denen sie sich einen luxuriösen Lebensstandard leisteten. Einige der Opfer erstatteten aber Anzeige und gestern wurde der Betrugsfall mit der Abofalle auf Fabrik-Einkauf.com vor dem Landgericht Göttingen verhandelt. Das Gericht verurteilte die Abofallenbetreiber, übrigens drei Jurastudenten, zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen von 25.000,- €, 12.500,- € und 6.800,- € (Urteil vom 17.08.2009, Az.: 8 KLS 1/09). Die beiden 26-jährigen Haupttäter bekamen 18 und 15 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der 25 Jahre alte Mittäter, der das eingegangene Geld der Opfer auf ein Schweizer Konto weiterleitete, erhielt wegen Beihilfe 6 Monate Haft auf Bewährung. Ihren Geständnissen hätten sie es zu verdanken, dass sie nicht in Haft müssen, erklärte der vorsitzende Richter. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht insgesamt den Anträgen der Anklagevertretung und der Verteidigung. Der Staatsanwaltschaft sagte, dieses Urteil zu der Internet-Abzocke sei bislang bundesweit beispiellos.
Bericht zu Fabrik-Einkauf aus SAT1 Akte
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