
Der Online-Marktplatz eBay hebt ab 06.05.2015 die Gebühren für Auktionen privater Verkäufer deutlich an. Zukünftig müssen Privatanbieter zehn Prozent Verkaufsprovision zahlen. Diese Provision gilt auch auf Versandkosten, worüber bereits gewerbliche Händler klagen. Außerdem entfällt das kostenlose Starten von bis zu 100 Auktionen zum Verkaufsstartpreis von 1 Euro. Stattdessen können private Anbieter zukünftig nur noch 20 Auktionen kostenlos einstellen, dann aber ohne verpflichtenden Startpreis von 1 Euro. Jede weitere eingestellte Auktion kostet 0,50 Euro. Für das Nutzen der Startzeitplanung berechnet eBay ab morgen statt 0,10 Euro das Doppelte: 0,20 Euro. Teurer sind dann auch Angebote mit nicht öffentlicher Bieter-/Käuferliste. Der Preis steigt von 0,39 Euro auf 0,50 Euro.
Deutliche Preissteigerung
Hinter den Kleinbeträgen versteckt sich eine deutliche Preissteigerung um bis zu 100 Prozent. Das hat Folgen für Verkäufer und Käufer. Denn besonders bei niedrigpreisigen Artikeln kann es privaten Anbietern zukünftig passieren, dass sie drauflegen müssen.
Ein Beispiel: Ein Verkäufer stellt 20 Artikel erfolglos ein. Den 21. Artikel verkauft er zu einem Preis von 1 Euro und berechnet 6,99 Euro für das Paket. Es entsteht eine Gesamtgebühr von 0,50 Euro Startgebühr zuzüglich 80 Cent Verkaufsprovision (zehn Prozent von 7,99 Euro). Damit übertreffen die Kosten um 30 Cent den Verkaufserlös, ohne dass der Verkäufer Zusatzoptionen genutzt hätte oder ggf. anfallende Bankgebühren berücksichtigt hat.
Mit dem Einbeziehen der Versandkosten übernimmt eBay die Struktur, die bereits bei gewerblichen Händlern gilt. Zukünftig wird es durch diese deutliche Preissteigerung bei eBay voraussichtlich deutlich weniger Angebote ab 1 Euro geben. Private Verkäufer müssen zwangsweise auf höhere Mindestpreise umstellen, um keinen Verlust zu machen. Das wiederum ist für Schnäppchenjäger ein Nachteil, denn die auf eBay angebotenen Artikel werden teurer.
Auch Änderungen für gewerbliche Händler
Auch gewerbliche Händler müssen sich auf Änderungen einstellen. Schrittweise sind zukünftig immer detailliertere Angaben zum Produkt einzustellen. Diese Pflichtangaben umfassen unter anderem die genaue Produktbezeichnung, die internationale Artikelnummer sowie die Herstellernummer. Diese Änderungen greifen nach und nach ab Juni 2015.
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