Personalausweis – geschwärzt oder mit Wasserzeichen hochladen!

Personalausweis - geschwärzt oder mit Wasserzeichen hochladen

Eine Identität lässt sich online nur schwer verifizieren. Streaming-Dienste, Erotik-Seiten, Banken und teilweise auch andere Portale benötigen häufig jedoch einen Nachweis, dass es sich bei einer Person tatsächlich um den vor dem Monitor oder am Handy sitzenden Menschen handelt. Eine Verifizierung ist in solchen und ähnlichen Fällen erforderlich. Das Post-Ident-Verfahren gilt als sicher, ist aber aufwendig und dauert einige Tage. Die Identifikation per Web-Cam ist ebenfalls möglich, schreckt aber viele Nutzer aus technischem Gründen ab. Es bleibt ein Scan des eigenen Personalausweises. Das ist erlaubt, birgt jedoch Gefahren. Wer diese kennt und Vorsorge trifft, kann einen Ausweisscan nutzen, um das eigene Alter oder die Anschrift zu beweisen.

Personalausweis hochladen: Identitätsmissbrauch möglich

Wichtigste Regel: Niemals sollte ein Nutzer eine Personalausweiskopie scannen oder per Handy abfotografieren und ohne Änderungen hochladen. Denn mit einer solchen Datei lässt sich erheblicher Missbrauch betreiben. Es ist völlig problemlos möglich, die Daten auf dem Personalausweis als Rechnungs- und Account-Daten zu nutzen, aber mit einer anderen Lieferanschrift zu kombinieren. Ebenso lässt sich eine gestohlene Identität vortäuschen, um selbst eine Straftat zu begehen. Daher müssen unbedingt wichtige Details unkenntlich gemacht werden. Zudem sollte eine Datei mit dem Bild des Personalausweises niemals auf Portalen hochgeladen werden, die nicht als absolut seriös gelten.

Ausweis hochladen: Daten schwärzen

In der Regel sind nur Daten wie Name, Alter und ggf. Anschrift zur Verifizierung der Identität erforderlich. Seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im letzten Jahr dürfen Unternehmen zudem nur Daten abfragen, die absolut notwendig sind. Daher sollten Nutzer alle Daten auf dem Bild schwärzen, die nicht benötigt werden erforderlich bzw. gefordert sind. Das empfehlen sogar Datenschützer. Dazu zählen in der Regel die Personalausweisnummer/Seriennummer, Zugangsnummer (rechts auf dem Ausweis), Geburtsort, Staatsangehörigkeit und alles, was nicht explizit gefordert ist.

Achtung: Die Datei zum Ausweis muss deutlich als Kopie erkennbar sein. Das heißt: Es ist ratsam, ein Wasserzeichen oder den Begriff „Kopie“ aufzudrucken. Ebenfalls sollten die Farben zu Schwarz-Weiß geändert werden.

Optional: Wasserzeichen integrieren

Es ist relativ einfach, die Empfehlungen für einen Aufdruck oder ein Wasserzeichen umzusetzen. Paint und umfangreichere Grafikprogramme erlauben es, auf eine Bilddatei Wörter zu schreiben. Dazu nutzt man einfach die Text-Funktion und stellt je nach Programm gegebenenfalls den Hintergrund des Textes auf Transparent. Sinnvoll ist es, im Text auf die Verwendung hinzuweisen. Zum Beispiel: „Diese Kopie dient der Verifizierung für Portal xyz“. Dabei sollten keine wichtigen Angaben unkenntlich überschrieben werden. So geändert ist die Kopie des eigenen Ausweises für andere Zwecke nutzlos, ist also zweckgebunden. Ein Missbrauch kann weitgehend ausgeschlossen werden.

3 Kommentare

  1. Das erste Mal passierte mir das mit der Advanzia Bank (Mastercard). Meine Kopie mit geschwärzten Sicherheitsmerkmalen, die man laut Bundesregierung explizit schwärzen muss und wörtlich: „nicht übermitteln darf“, wurde nicht anerkannt. Der Hinweis auf die Gesetzeslage wurde vom Tisch gewischt. Gilt nicht. Nur ungeschwärzt bekam ich mehrmals die Aufforderung. Gerade eben: Klarna verlangt auch den ungeschwärzten Personalausweis. Gelten sollen laut Klarna nicht Gesetze, sondern Klarnas Datenschutzhinweise. Wohl gemerkt, es handelt sich um ein ausländisches privates kapitalistisches Unternehmen! Ich kann Beide nur als unseriös einstufen. Klarna sieht übrigens ALLES, was auf deinem Bankkonto steht! Kleingartenverein Nr. xy, Kfz-Steuer Kennzeichen… Steuernachzahlung… Puff-Besuch, Toilettenpapierkauf bei Amazon… Stasi Version 100.0 Das sollte klar sein, dass profitorientierte Vereinigungen nur das Beste für sich im Schilde führen! Ich erhielt schon die Aufforderung an private Unternehmen meine komplette Arztakte auszuhändigen, für nen Besuch bei ner Physiotherapie!!! Man hatte hier nie eine Chance. Meine Versicherung ließ mich nicht raus, ne andere buchte ab, die Sparkasse buchte die Beträge ab, überzog und buchte sofort zurück. 10 Euro zahlte ich hierfür. Ich weiß, da die Bank in Eigeninteresse handelte, so der BGH, ist das rechtswidrig. Sind aber Milliardäre, die ich kämpfen müsste. O² – seit 2003 verurteilt vom BGH. Guthaben darf nicht verfallen. Seit 2018 wird es bei mir eingefroren und ich lad und lad jedes Jahr neu auf, bekomme es aber NIE zurück. Auch verboten. Sind eben Milliardäre… Ich habe viele Erlebnisse, wo jeder sagen würde: Ja, China oder Russland, ne. Keiner würde auf Deutschland kommen!

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]