Warnung – keine Rechnung von Streaming-Abofallen zahlen

Warnung - keine Rechnung von Streaming-Abofallen zahlen

Auf der Suche nach aktuellen Filmen und Serien stoßen Internetnutzer schnell auf vermeintlich kostenlose Portale. Fünf Tage Testphase mit vollem Zugriff auf die Filme und ohne Gebühr – damit locken unter anderem Ibostream und Sobastream. Eröffnet ein Nutzer einen Account, folgt jedoch nach fünf Tagen eine Rechnung über 359,88 Euro von der Ibo Das Limited bzw. der Stream IT Ltd. Diese Rechnung ist nach Auffassung von Verbraucherschützern ungültig.

Streaming als Abofalle

Aktuell kommt es zur Häufung von Beschwerden über die beiden Abo-Streaming-Dienste. Diese stehen jedoch nur stellvertretend für eine Reihe weiterer Webseiten, die mit krimineller Energie unbedarfte Nutzer abzocken wollen. Das Muster ist stets gleich: Ein Nutzer registriert sich in der Hoffnung auf kostenlose Filme. Sobald die Testphase abgelaufen ist, folgt eine überhöhte Rechnung, die im Ton einer Zahlungsaufforderung gleicht. Flankierend haben die Betrüger eigene, fingierte Videos und Artikel im Internet veröffentlicht. Darin erklären angebliche Anwälte, dass solche Rechnung korrekt seien und der Nutzer zahlen müsste. Doch das ist falsch. Die Rechnungen sind nichtig, da nach aktueller Rechtslage überhaupt kein Vertragsverhältnis zustande kommt.

Wichtig: Ein Vertragsverhältnis kommt nur dann zustande, wenn der Anbieter den Nutzer ganz klar und leicht erkennbar auf den Preis aufmerksam macht. Dieser darf nicht im Kleingedruckten der Nutzungsbedingungen versteckt sein. Zusätzlich ist ein deutlich sichtbarer „Kaufen-Button“ erforderlich.

Abofalle: Wie können Betroffene gegen Rechnungen vorgehen?

Das Vorgehen ist ein Betrugsversuch. Die Nutzer werden in eine Abofalle gelockt und abgezockt. Betroffene müssen zunächst kühlen Kopf bewahren und sich klarmachen: Die Rechnung ist unbegründet. Das bleibt auch dann so, wenn eindringlich klingende Zahlungsaufforderungen geschickt werden. Dennoch kann im individuellen Fall ein Handeln erforderlich sein.

Um die Risiken im individuellen Fall abzuklären, ist es ab Empfang einer Mahnung je nach konkretem Fall ratsam, eine Verbraucherzentrale aufzusuchen. Dort bekommen Betroffene Rat, wie mit der jeweiligen Situation umzugehen ist. Aber: Ohne Gerichtsvollzieher können die Betrüger die Summe nicht eintreiben. Da nicht nur die Rechtslage eindeutig ist, sondern die betreffenden Unternehmen gar nicht offiziell registriert sind, werden sie keine Amtsperson beauftragen können.

Es handelt sich also um Fake-Firmen, die nur einem Zweck dienen: Nutzern durch ein scheinbar tolles Angebot Geld aus der Tasche zu ziehen.

Betroffene sollten daher den Spieß umdrehen und die Polizei einschalten. Eine Online-Anzeige ist schnell realisierbar und hilft, die Kriminellen zu fassen. Die Nutzer der Streamingdienste sollten jedoch nicht vergessen, ihre persönlichen Daten aus dem Account beim Anbieter zu löschen. Sonst eröffnen sie den Abzockern weitere Missbrauchsmöglichkeiten.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass viele Internetnutzer bei kostenlosen Angeboten kritiklos zugreifen. Sie vergessen aber, dass Streaming-Angebote von Filmen und Serien sowie viele andere Online-Dienste nicht ohne Abo oder einmalige Zahlung realisierbar sind. Wer kostenlose Angebote hinterfragt und das Kleingedruckte aufmerksam liest, schützt sich vor betrügerischen Abofallen.

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