Gesetz gegen Abofallen im Internet – Bundestag beschloss Button-Lösung

Button Lösung Gesetz beschlossen

Mit angeblich kostenfreien Angeboten, für deren Nutzung der Verbraucher dann doch seine persönlichen Daten preisgeben soll, sind laut einer Studie des infas (Institut für angewandte Sozialwissenschaft) allein im letzten 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in die Falle gelockt worden. Für die vermeintlich kostenfreien Angebote versenden die Anbieter nämlich im Nachhinein doch eine Rechnung und verlangen Gebühren aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Vertrages.

Seit einigen Jahren wird deshalb auch über die sogenannte Button-Lösung diskutiert. Sie soll die Verbraucher besser vor den Kostenfallen in dem Internet schützen. Nun hat der Deutsche Bundestag die neue Regelungen beschlossen und setzte damit einen Teil der Ende 2011 in Kraft getretene EU-Richtlinie in deutsches Recht um. (telespiegel-News vom 20.06.2011) Die Umsetzungsfrist wäre erst im nächsten Jahr abgelaufen.

Das neue Gesetz sieht vor, dass der Verbraucher direkt vor einer Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente, beispielsweise den Preis, etwaige Versandkosten oder Vertragslaufzeiten, informiert wird. Erst wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet, kommt der Vertrag zustande. Wenn der Vertragsabschluss über per Mausklick über eine Schaltfläche erfolgt, muss auf diesem Button „zahlungspflichtig bestellen„ oder eine ähnlich unmissverständlichen Formulierung stehen. Bestätigt der Verbraucher nicht oder fehlt eine solche Button-Beschriftung, kommt kein Vertrag zustande. „Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir entsprechend reagieren“, versprach Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Auch werde man sich in Kürze dem Thema des Schutzes der Verbraucher vor unseriösen Inkassounternehmen zuwenden.

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