
Wer eine Solaranlage auf dem Dach hat, könnte künftig Nachbarn, Vereine oder sogar Schulen mit selbst erzeugtem Strom versorgen. Was lange verboten war, ist seit dem 1. Juni dieses Jahres erlaubt. Doch hinter der neuen Freiheit des Energy Sharings verbergen sich aktuell noch einige Hürden.
Was ist Energy Sharing überhaupt?
Was hat sich rechtlich seit dem 1. Juni geändert?
Grundlage für die Neuerung ist eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes. Dort wurde erstmals die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien ausdrücklich geregelt. Im Gesetz heißt es in §42c:
„Der Betreiber einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien oder einer Energiespeicheranlage, in der ausschließlich aus erneuerbaren Energien stammende Elektrizität zwischengespeichert wird, kann die erzeugte Elektrizität mit anderen Letztverbrauchern […] gemeinsam nutzen (gemeinsame Nutzung), wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind […].“
Als Letztverbraucher gelten dabei nicht nur Privatpersonen. Auch Krankenhäuser, Schulen, Behörden, kommunale Einrichtungen und kleine und mittlere Unternehmen zählen dazu. Experten sehen in dieser Neuregelung einen entscheidenden Meilenstein. Denn eine der wichtigsten Änderungen ist, dass jemand, der Strom teilt, nicht automatisch zum Energieversorger wird.
„Die Gesetzesnovelle schafft ganz neue Möglichkeiten: Wer Strom teilt, gilt nun nicht mehr automatisch als Energieversorger – und wird damit von zentralen Lieferantenpflichten befreit. Dies ist eine Voraussetzung, dass Energy Sharing überhaupt in die Umsetzung kommt“, erklärt Lisa Strippchen von der Deutschen Energieagentur dena.
Für Betreiber von Solaranlagen bedeutet das deutlich weniger bürokratischen Aufwand. Sie müssen künftig nicht mehr sicherstellen, dass die beteiligten Verbraucher vollständig mit Strom versorgt werden. Das senkt die Hürden erheblich und macht lokale Energiegemeinschaften erstmals realistisch.
Warum war Energy Sharing bisher nicht möglich?
Lange Zeit galt in Deutschland eine vergleichsweise strenge Regelung. Zwar konnten Hausbesitzer ihren selbst erzeugten Strom direkt verbrauchen, doch das Teilen mit anderen war praktisch ausgeschlossen. Überschüssige Energie durfte zwar ins öffentliche Netz eingespeist werden, eine direkte Weitergabe oder ein lokales Strom-Sharing mit Nachbarn oder anderen Verbrauchern war jedoch rechtlich nicht vorgesehen. Damit blieb ein großes Potenzial ungenutzt, obwohl in vielen Regionen deutlich mehr erneuerbarer Strom erzeugt wird, als einzelne Haushalte selbst verbrauchen können.
Weshalb dürfte die praktische Umsetzung noch dauern?
So vielversprechend die neue Regelung klingt, sofortige Lösungen wird es vermutlich bisher nicht überall geben. Denn viele technische und organisatorische Fragen sind weiterhin offen. Insbesondere die Zuordnung und Abrechnung der geteilten Strommengen muss noch eindeutig geregelt werden. Auch die Zusammenarbeit mit den Verteilnetzbetreibern gilt als wichtige Herausforderung.
„Diejenigen, die den geteilten Strom beziehen, decken damit nur einen Teil ihres Bedarfs und erhalten den Reststrom von einem gewöhnlichen Stromlieferanten. Weil aber vor allem die Bundesnetzagentur noch klarstellen muss, nach welchem Verfahren der Strom zugeordnet und abgerechnet werden kann, wird sich die Umsetzung von Energy Sharing verzögern“, erklärt Astrid Aretz vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung.
Die Erwartungen sind groß, doch bis erste flächendeckende Modelle entstehen, dürfte noch einige Zeit vergehen.
Welche Voraussetzungen müssen Verbraucher erfüllen?
Wer künftig Strom teilen oder beziehen möchte, benötigt eine moderne Messtechnik. Voraussetzung sind sogenannte Smartmeter auf beiden Seiten. Also sowohl beim Stromerzeuger als auch beim Empfänger. Diese intelligenten Messsysteme erfassen Verbrauch und Einspeisung in kurzen Zeitabständen und ermöglichen damit eine genaue Zuordnung der Strommengen. Allerdings sind Smartmeter in Deutschland bis jetzt noch nicht flächendeckend verbreitet. Überdies bleibt die Frage offen, ob Energy Sharing finanziell tatsächlich lohnenswert ist. Auch dazu fehlen aktuell belastbare Erfahrungswerte.
„Ob Energy Sharing finanzielle Vorteile gegenüber der normalen Einspeisevergütung bringt, ist schwer einzuschätzen, weil Erfahrungswerte fehlen und das Energiewirtschaftsgesetz derzeit keine finanziellen Anreize setzt“, betont Strippchen.
Gleichzeitig fordert sie mehr Transparenz, verständliche Informationen und einfache Vertragsmodelle, damit Verbraucher die neuen Möglichkeiten unkompliziert nutzen können. Mit der Freigabe des Energy Sharing beginnt allerdings ein neues Kapitel in der Energiewende. Ob daraus jedoch auch ein Erfolgsmodell wird, entscheidet sich nun vor allem in der praktischen Umsetzung.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar