Kleinanzeigenportal – Polizei warnt vor angeblichen PayPal-Zahlungen

Kleinanzeigenportal – Polizei warnt vor angeblichen PayPal-Zahlungen

Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt aktuell vor Cyberkriminellen, die Verkäufern in einem Kleinanzeigenportal PayPal-Zahlungen vortäuschen. Obwohl die Betrüger die Masche bereits seit längerer Zeit verwenden, häufen sich die Betrugsfälle in den letzten Monaten.

Wie gehen die Täter vor?

Die Täter antworten zunächst auf eine Verkaufsanzeige in einem Kleinanzeigenportal und täuschen Interesse an dem angebotenen Produkt vor. Dabei ist es grundsätzlich völlig egal, um welches Produkt es sich handelt, da die Betrüger sowieso nicht vorhaben dieses zu bezahlen. Antwortet der Verkäufer auf die Anfrage, erhält er folgende oder eine ähnliche Antwort:

„Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich interessiere mich wirklich für den sofortigen Erwerb des Produktes. Ich werde gerne wissen, wie lange Sie es besessen haben. Können Sie mir versichern, es ist in ausgezeichnetem Zustand? Und kann ich mehr Bilder dafür bekommen? Was ist der Endpreis? Ich werde diese Informationen gerne bald erhalten, damit wir diese Transaktion so bald wie möglich abschließen können. Grüße. Julia“

Der Name sowie die verwendete Versandadresse können bei den Antworten der Cyberkriminellen stets variieren. Im weiteren Verlauf des Nachrichtenwechsels suggeriert der Täter, dass er mit dem Preis und dem Zustand der Ware einverstanden ist und diese per PayPal bezahlen wird. Im Anschluss daran gibt der vermeintliche Käufer an, das Produkt nicht selbst abholen zu können. Als Grund hierfür wird beispielsweise ein Arbeits- oder Wohnsitz im Ausland angegeben. Auch hier können der Ort sowie der Beruf variieren. Anschließend bestimmt der Täter, dass die Ware per Schiff verschickt werden soll. Hierbei fallen immer die Worte „Reederei“ und/oder „Schifffartsgesellschaft“, die typisch für einen Text sind, der mit einem Übersetzer generiert wurde. Besonders auffällig ist, dass bei den Antworten des Betrügers nie Bezug auf das konkrete Produkt genommen wird, das erworben werden soll. Auf der Webseite des Landeskriminalamtes Niedersachsen sind weitere typische Antworten der Betrüger aufgelistet.

Gefälschte PayPal-Nachricht

Hat der Täter schließlich die Daten, die er benötigt, von dem Verkäufer erhalten, fordert er diesen dazu auf, auch die Bezahlung für den Transportdienst vorzunehmen. Hierzu habe der vermeintliche Käufer extra mehr Geld per PayPal überwiesen. Und tatsächlich erhält der arglose Verkäufer eine Nachricht, in welcher steht, dass die Zahlung erfolgt ist und nun auf die Bestätigung des Transportunternehmens gewartet wird. Diese PayPal-Nachricht sieht zwar täuschend echt aus, ist allerdings gefälscht. Das Geld befindet sich nicht auf seinem PayPal-Konto. Der Verkäufer erhält anschließend eine weitere Nachricht des Betrügers, die unter anderem folgende oder eine ähnliche Aussage enthält:

„(…). Stellen Sie daher sicher, dass Sie den zusätzlichen Betrag so schnell wie möglich an die Reederei senden, damit Sie Ihr Geld sofort erhalten können. Mit freundlichen Grüßen.“

In der Nachricht ist eine Bankverbindung angegeben. Doch der Verkäufer wird sein Geld nie erhalten.

Was können Betroffene tun?

Wer von der Masche betroffen ist, sollte umgehend seine Bank kontaktieren und über den Vorfall informieren. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, das verlorene Geld wiederzubekommen. Den Auftrag zu stornieren, ist in den meisten Fällen ebenfalls schwierig. Es ist daher umso wichtiger, dass Betroffene eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Hierzu sollten alle wichtigen Dokumente, insbesondere der Nachrichtenverkehr sowie der Überweisungsbeleg, mitgebracht werden.

Wie kann die Masche erkannt werden?

Es sticht besonders ins Auge, dass die Betrüger stets die gleichen oder ähnliche Textbausteine verwenden. Auf der Seite des Landeskriminalamtes sind diese Bausteine aufgelistet. Die Texte beziehen sich hierbei nie konkret auf die bestimmte Ware, sondern können universell eingesetzt werden. Es wird darüber hinaus stets vorgetäuscht, dass sich der Wohn- oder Arbeitssitz im Ausland befindet oder das Produkt an einen Verwandten als Geschenk ins Ausland versendet werden soll. In jedem Fall kann der vermeintliche Käufer die Ware nie selbst in Empfang nehmen. Der Täter wählt letztendlich immer einen Versandweg per Schiff. Hierbei wird oft die Reederei EMS vorgegeben. Sowohl Sprache als auch Wortwahl der Texte weisen auf die Verwendung eines Übersetzungsprogramms hin. Die verwendeten Namen klingen allerdings immer deutsch. Der Betrüger gibt jedes Mal an, dass er mehr Geld übermittelt hat, damit der Transportdienst durch den Verkäufer bezahlt werden kann.

Wie können sich Verkäufer schützen?

  • Ware direkt persönlich vor Ort verkaufen
  • Verkauf mit Zeugen absichern
  • auf eine Barzahlung bestehen
  • wenn keine Barzahlung möglich ist: Bezahl- und Versandweise selbst bestimmen
  • auf Versandbelege bestehen
  • auf eine verfolgbare Lieferung achten

Weitere Informationen

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