
Wer seine Autoversicherung jährlich wechselt, kann oftmals einiges an Geld einsparen. Denn bei vielen Versicherern warten regelrechte Lockangebote auf Neukunden. Die günstigen Tarife gelten allerdings nur für ein Jahr und zudem nicht für Bestandskunden. Dieses Vorgehen gefällt der EU-Versicherungsaufsicht EIOPA allerdings nicht, weshalb sie solchen Praktiken nun einen Riegel vorschieben will.
Was steckt hinter den Neukundenrabatten der Versicherungen?
Viele Autobesitzer freuen sich, dass sie im ersten Jahr meist sehr günstige Tarife von dem Versicherer erhalten. Hierdurch wollen diese neue Kunden anlocken und, wenn möglich, langfristig binden. Die attraktiven Konditionen gelten jedoch ausschließlich für Neukunden der Versicherer. Bestandskunden werden diese günstigen Tarife nicht angeboten, selbst dann nicht, wenn sie sich in ihrem Risikoprofil nicht von den neuen Kunden unterscheiden. Verbraucher, die Geld bei ihrer Autoversicherung sparen wollen, müssen die Versicherung daher jährlich wechseln, um immer wieder von entsprechenden Neukundenrabatten zu profitieren.
Weshalb will die EU-Versicherungsaufsicht das Vorgehen untersagen?
„Einige dieser Praktiken sind nach Ansicht der EIOPA nicht von der geltenden EU-Gesetzgebung gedeckt und führen zu einer unfairen Behandlung der Kunden“, heißt es in einem Papier der EU-Versicherungsaufsicht.
Grundsätzlich seien in der EU zwar bestimmte Rabatte erlaubt, Kunden dürften durch diese allerdings nicht unfair behandelt werden. Die EIOPA verlangt, dass Versicherungen nachweisen müssen, dass es keine Ungleichbehandlung bei der Preisstrategie gibt. Insbesondere ältere Personen wechseln seltener ihren Versicherungsanbieter, wodurch sich für sie ein Nachteil ergibt. Die Treue der Bestandskunden zahlt sich demnach nicht aus – im Gegenteil, je länger ein Kunde bei einem Versicherer ist, desto höher sind seine Prämien. Dieses Vorgehen gibt es zwar nicht nur in der Autoversicherungsbranche, hier ist der Preiswettbewerb allerdings enorm. Zu der Einstellung der EU-Versicherungsaufsicht können Unternehmen sowie Verbraucherschützer nun innerhalb der nächsten drei Monate Stellung nehmen. In Großbritannien wurde ein solches Vorgehen bereits im letzten Jahr durch die auf Verbraucherschutz spezialisierte Finanzaufsicht FCA untersagt.
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