Neue EU-Vorschriften – Selber den Smartphone-Akku tauschen

Neue EU-Vorschriften - selbst den Smartphone-Akku tauschen

Eine neue EU-Verordnung soll die seit 2006 bestehende Batterierichtlinie ersetzen. Vor wenigen Tagen erzielte das EU-Parlament nun eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Vorschriften. Ziel sind Akkus, die von der Rohstoffgewinnung bis zum Recycling umweltfreundlicher sind. Auch ein Mindestsammelziel für verschiedene Batterien-Arten ist geplant.

Was ändert sich durch die Aktualisierung der Batterierichtlinie?

In den neuen Richtlinien ist unter anderem vorgesehen, dass die Akkus von Laptops, Smartphones und anderen Geräten in Zukunft von Verbrauchern selbst ausgetauscht werden können. Den Vorschlag zum selbst austauschbaren-Akku hatte die EU-Kommission bereits im Dezember vor zwei Jahren vorgelegt. Hierdurch soll die Lebensdauer von Batterien wesentlich verlängert werden. Am Ende der Lebenszeit sollen die Batterien wiederverwendet oder wiederaufbereitet werden können. Die aktualisierte Batterierichtlinie sieht zudem vor, dass bei der Gewinnung der Rohstoffe für Akkus sowohl ökologische als auch soziale Standards eingehalten werden. Künftig soll der gesamte Produktionszyklus – von der Rohstoffgewinnung bis hin zum Recycling – umweltfreundlicher gemacht werden. Für die Gerätebatterien sind außerdem strenge Mindestsammelziele vorgesehen:

  • Bis 2023: 45 Prozent
  • bis 2027: 63 Prozent
  • bis 2030: 73 Prozent

In der neuen Batterierichtlinie ist auch eine Mindestmenge von Rohstoffen festgelegt, die aus Produktions- und Verbraucherabfällen wieder für neue Batterien verwendet werden müssen:

  • Kobalt: 16 Prozent
  • Blei: 85 Prozent
  • Lithium: 6 Prozent
  • Nickel: 6 Prozent

Bis zum Jahr 2027 sollen sogar 50 Prozent und bis 2031 81 Prozent des Lithiums wiederverwendet werden. Zudem will die EU-Kommission bis zum Jahr 2030 prüfen, ob Batterien, die nicht wiederaufladbar sind, überhaupt noch verwendet werden dürfen.

Gelten die neuen Vorgaben für alle Geräte?

Es gibt einige Geräte, die von der Verpflichtung, dass Privatpersonen den Akku selbst austauschen können, ausgenommen sind. Hierzu zählen unter anderem Geräte, welche hauptsächlich in einer nassen Umgebung verwendet werden. Zudem sind solche Geräte ausgenommen, bei denen durch den Austausch des Akkus ein Sicherheitsrisiko entstehen könnte. Auch bei professionellen Medizinprodukten muss die Batterie nicht durch Privatpersonen ausgetauscht werden können. Die neuen EU-Vorschriften für Batterien sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, die die EU bis 2050 anstrebt. Die neuen Anforderungen an die Nachhaltigkeit der Batterien sollen ab 2024 Schritt für Schritt eingeführt werden.

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