Achtung, Falle – Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Bei vermeintlich harmlosen Werbeanrufen wird den arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ entlockt und bereits kurze Zeit später landen Vertragsunterlagen oder Rechnungen im Briefkasten. Diese Vorgehensweise ist besonders perfide und nicht rechtmäßig. Betroffene sollten sich unbedingt zur Wehr setzen.

Was steckt hinter der Ja-Betrugsmasche?

Die Betrüger stellen den Angerufenen bei einem Telefongespräch scheinbar harmlose Fragen, auf die die Betroffenen mit einem lauten und deutlichen „Ja“ antworten sollen. Laut Verbraucherzentrale handelt es sich beispielsweise um die Frage „Hören Sie mich?“. Nach dem Auflegen vergessen viele das Werbegespräch vermutlich wieder schnell – doch kurze Zeit später kommt dann die böse Überraschung: Im Briefkasten befinden sich Rechnungen oder Vertragsunterlagen. Die vermeintliche Zustimmung zu dem Vertrag wird vonseiten der Täter mit dem „Ja“ am Telefon begründet. Dabei schrecken diese auch nicht davor zurück, die Anrufe aufzuzeichnen und anschließend so zusammenzuschneiden, dass an der für sie passenden Stelle „Ja“ gesagt wird. In Wirklichkeit ist jedoch nie ein Vertragsabschluss zustande gekommen.

Was passiert, wenn man am Telefon „Ja“ gesagt hat?

Wer Opfer der „Ja-Masche“ geworden ist, kann aufatmen. Denn die geforderten Rechnungen müssen nicht beglichen werden. Allerdings sollten die Zahlungsaufforderungen nicht einfach ignoriert, sondern sich gegen sie zur Wehr gesetzt werden. Hierfür stellt die Verbraucherzentrale einen kostenfreien Musterbrief gegen unberechtigte Forderungen zur Verfügung. Bei zahlreichen Verträgen mit Laufzeit ist es per Gesetz vorgeschrieben, dass diese einer schriftlichen Zusammenfassung und deren Zustimmung bedürfen. Ein einfaches „Ja“ am Telefon ist daher nicht ausreichend, um einen solchen Vertrag abzuschließen. Betroffen sind unter anderem Energielieferverträge, Verträge über Internet- und Telefonanschlüsse und die Teilnahme an Glücksspielen.

Wie sollten sich Verbraucher verhalten?

Der beste Schutz vor einem ungewollten Vertragsabschluss ist natürlich, das Wort „Ja“ bei entsprechenden Werbeanrufen gänzlich zu vermeiden. Dies ist jedoch realistisch kaum umsetzbar. Allerdings rät die Verbraucherzentrale dazu, die absichtlich gestellten Fragen in vollständigen Sätzen zu beantworten. Auf die Frage „Hören Sie mich?“ sollte mit „Ich höre Sie“ statt mit einem einfachen „Ja“ geantwortet werden. Verbraucher sollten zudem deutlich zum Ausdruck bringen, dass keinerlei Interesse an dem beworbenen Produkt oder der Dienstleistung besteht. Wer ein unangenehmes Gefühl hat, kann das Telefonat natürlich auch jederzeit beenden und einfach auflegen. Ist allerdings ein Gespräch zustande gekommen, ist es wichtig, sich einige Notizen zu machen. Diese sollten neben dem Namen des Anrufers und des Unternehmens auch Datum, Uhrzeit sowie den Inhalt des Gesprochenen festhalten. So kann der Anruf später genau nachvollzogen werden. Sensible Daten wie die Kreditkartennummer sollte grundsätzlich niemals per Telefon preisgegeben werden. Tauchen Abrechnungen auf, die nicht zugeordnet werden können, rät die Verbraucherzentrale dazu, umgehend die Bank zu informieren. Zudem kann eine Beratung bei der Verbraucherzentrale in Anspruch genommen werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]