Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit zahlreiche Beschwerden über ungewollte Verträge mit der Firma 1N Telecom. Viele Betroffene verwechselten die täuschend ähnlich benannte Firma mit der Deutschen Telekom und unterschrieben das unverlangt zugesandte Schreiben mit vollständiger Vertragszusammenfassung, Widerrufsbelehrung und Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwissentlich.
Wie werden die Kunden geködert?
Nach Angaben der Verbraucherschützer erhalten derzeit zahlreiche Haushalte postalisch Werbung der Firma 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf für kostenlose Anrufe in die Mobilfunknetze. Die Briefe sind persönlich adressiert und die Nummer des aktuellen Festnetzanschlusses bei der Deutschen Telekom ist im Betreff zu finden. Zudem enthalten die Schreiben eine vollständig ausgefüllte Vertragszusammenfassung, eine Widerrufsbelehrung sowie einen Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund der Namensähnlichkeit von 1N Telecom und Deutsche Telekom im Schreiben nahmen Betroffene an, es handele sich lediglich um eine Änderung ihres laufenden Vertrages und haben das Dokument unterschrieben. Der Satz „Ferner kündige ich hiermit meinen bisherigen Vertrag bei der Telekom und beauftrage die Mitnahme (Portierung) meiner Rufnummer“ steht nicht im Anschreiben, sondern erst im Auftragsformular.
Wie kann der Widerruf erfolgen?
Mehrere Betroffene haben ihren Irrtum erst nach Auftragsvergabe bemerkt und wollten dann den unterschriebenen Vertrag widerrufen.
„Wer ungewollt einen Vertrag mit 1N Telecom unterschrieben hat, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen“, sagt Telekommunikationsexpertin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Nur sollte man auch die Rufnummernmitnahme beim alten Anbieter rückgängig machen, ansonsten besteht die Gefahr einer Schadensersatzforderung.“
Die Verbraucherzentrale bietet Rat und Unterstützung zur Widerufsabwicklung an.
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