Rufnummernmitnahme Festnetz – Telefonnummer beim Anbieterwechsel behalten

Portierung Festnetz

Wer seinen Festnetzanbieter wechselt, muss nicht auf seine bisherige Telefonnummer verzichten. Dank der Rufnummernmitnahme im Festnetz lässt sich die gewohnte Rufnummer auch beim neuen Telefonanbieter weiterverwenden. Diese sogenannte Rufnummernportierung ist kostenlos und wird in der Regel vom neuen Anbieter organisiert. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Ob Wechsel von der Telekom zu Vodafone, von 1&1 zur Telekom oder zu einem anderen Anbieter: Entscheidend sind die rechtzeitige Beauftragung, übereinstimmende Kundendaten und ein abgestimmter Wechseltermin.

Was bedeutet Rufnummernmitnahme im Festnetz?

Bei der Rufnummernmitnahme wird eine bestehende Festnetznummer von einem Telefonanbieter zu einem anderen übertragen. Der Fachbegriff lautet Local Number Portability (LNP). In Deutschland ist die Portierung von Festnetznummern bereits seit 1998 möglich.

Die bisherige Telefonnummer bleibt einschließlich der Ortsvorwahl erhalten. Wer etwa eine Hannoveraner Festnetznummer mit der Vorwahl 0511 besitzt, kann diese beim Wechsel zu einem anderen Anbieter grundsätzlich weiterverwenden, sofern der Anschluss weiterhin zum entsprechenden Ortsnetz gehört.

Das hat mehrere Vorteile: Freunde, Verwandte und Geschäftspartner müssen keine neue Telefonnummer erhalten. Auch bestehende Telefonbucheinträge, Visitenkarten und andere Kontaktinformationen müssen nicht wegen des Anbieterwechsels geändert werden.

Neben einzelnen Telefonnummern können generell auch mehrere Rufnummern eines Anschlusses portiert werden. Bei Geschäftskunden betrifft dies insbesondere Rufnummernblöcke und Durchwahlen. Welche Rufnummern tatsächlich übertragen werden, sollte ausdrücklich im Portierungsauftrag festgehalten werden.

Festnetznummer mitnehmen: So funktioniert der Anbieterwechsel

Die Rufnummernmitnahme ist normalerweise unkompliziert. Der neue Telefonanbieter übernimmt die Abstimmung mit dem bisherigen Anbieter.

Schritt 1: Neuen Telefonanbieter auswählen

Zunächst wird ein neuer Festnetz- oder Internetanschluss mit Telefonie bestellt. Dabei sollten die Verfügbarkeit am Wohnort, die Vertragslaufzeit und die Kündigungsbedingungen geprüft werden.

Schritt 2: Rufnummernmitnahme beauftragen

Bereits bei der Bestellung muss angegeben werden, dass die bisherige Festnetznummer übernommen werden soll. Dazu stellt der neue Anbieter einen Portierungsauftrag bereit.

Schritt 3: Kundendaten überprüfen

Name, Anschrift und weitere Vertragsdaten müssen mit den Angaben beim bisherigen Anbieter übereinstimmen. Unterschiedliche Schreibweisen oder abweichende Vertragsinhaber können die Übertragung verzögern.

Schritt 4: Kündigung koordinieren lassen

Bei einem regulären Anbieterwechsel sollte möglichst der neue Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Anschlusses beauftragt werden. Dadurch können Kündigung, Anschlusswechsel und Rufnummernportierung aufeinander abgestimmt werden.

Schritt 5: Portierungstermin abwarten

Die Anbieter vereinbaren einen Termin für die Umschaltung. Nach erfolgreicher Übertragung ist die bisherige Festnetznummer über den neuen Anschluss erreichbar.

Wichtig: Den alten Festnetzanschluss möglichst nicht eigenständig kündigen, bevor die Rufnummernmitnahme geklärt ist. Andernfalls kann es zu unnötigen Schwierigkeiten kommen.

Was kostet die Rufnummernmitnahme im Festnetz?

Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos. Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Telekommunikationsanbieter für die Übertragung einer Rufnummer keine Portierungsentgelte mehr von ihren Kunden verlangen.

Diese Regelung gilt sowohl für Privatkunden als auch für Geschäftskunden.

Davon zu unterscheiden sind mögliche Kosten für den neuen Telefonanschluss. Einmalige Bereitstellungsentgelte, Versandkosten für einen Router oder andere vertraglich vereinbarte Leistungen können weiterhin anfallen.

Wie lange dauert die Rufnummernmitnahme?

Die Dauer hängt insbesondere davon ab, wann der bisherige Vertrag endet und wie schnell die beteiligten Anbieter den Wechsel koordinieren können.

Ein Anbieterwechsel sollte möglichst frühzeitig eingeleitet werden. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, sich idealerweise etwa drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende darum zu kümmern.

Die eigentliche technische Aktivierung der portierten Rufnummer muss am vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages erfolgen.

Bei einem ordnungsgemäß koordinierten Anbieterwechsel darf die Versorgung grundsätzlich nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei längeren Ausfällen ein Anspruch auf Entschädigung.

Telekom-Festnetznummer mitnehmen: Was ist zu beachten?

Auch bei einem Wechsel von der Deutschen Telekom zu einem anderen Anbieter kann die bisherige Festnetznummer generell behalten werden. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, wenn eine bestehende Rufnummer zur Telekom übertragen werden soll.

Der Ablauf unterscheidet sich nicht wesentlich von der Portierung zwischen anderen Festnetzanbietern.

Entscheidend sind die korrekten Vertragsdaten und ein rechtzeitig erteilter Portierungsauftrag. Bei Anschlüssen mit mehreren Rufnummern sollte überprüft werden, ob alle bisherigen Telefonnummern übernommen werden sollen.

Das gilt ebenso für einen Anbieterwechsel zwischen Vodafone, 1&1, O2 und anderen Festnetzanbietern.

Festnetznummer nach Vertragsende mitnehmen

Auch wenn der bisherige Festnetzvertrag bereits beendet wurde, ist eine Rufnummernmitnahme unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich.

Nach dem Telekommunikationsgesetz besteht das Recht, die Portierung bis zu einem Monat nach Vertragsende zu beantragen. Manche Anbieter räumen freiwillig eine längere Frist ein, beispielsweise 90 Tage. Die nachträgliche Rufnummernmitnahme wird beim neuen Anbieter beauftragt.

Allerdings kann die Rufnummer während der Übergangszeit nicht erreichbar sein. Deshalb ist es sinnvoller, die Portierung bereits vor dem Vertragsende zu organisieren.

Festnetznummer bei einem Umzug behalten

Bei einem Umzug stellt sich häufig die Frage, ob die bisherige Telefonnummer am neuen Wohnort weitergenutzt werden kann. Hier ist zwischen einem Umzug innerhalb desselben Ortsnetzes und einem Umzug in ein anderes Ortsnetz zu unterscheiden.

Umzug innerhalb desselben Ortsnetzes: Die bisherige Festnetznummer kann grundsätzlich behalten werden, sofern die Voraussetzungen für die weitere Nutzung erfüllt sind.

Umzug in ein anderes Ortsnetz: Eine geografisch gebundene Festnetznummer kann prinzipiell nicht in ein anderes Ortsnetz übertragen werden. Wer beispielsweise von Hannover nach Hamburg zieht, kann seine bisherige Hannoveraner Ortsnetzrufnummer normalerweise nicht als reguläre Festnetznummer am neuen Standort weiterverwenden.

Entscheidend ist die Ortsnetzzuordnung und nicht allein die Stadt- oder Gemeindegrenze.

Kann eine Festnetznummer auf ein Handy portiert werden?

Eine reguläre Festnetznummer kann nicht einfach in eine Mobilfunkrufnummer umgewandelt werden. Das Telekommunikationsgesetz unterscheidet zwischen geografisch gebundenen Festnetznummern und Mobilfunkrufnummern.

Es gibt allerdings technische Lösungen, um Anrufe auf eine Festnetznummer über ein Smartphone entgegenzunehmen. Dazu gehören Rufumleitungen und geeignete Internettelefonie-Angebote.

Dabei bleibt die Nummer jedoch eine Festnetznummer. Eine Rufumleitung kann zusätzliche Verbindungskosten verursachen.

Die eigentliche Rufnummernportierung im Mobilfunk wird in einem gesonderten Ratgeber erläutert.

Was tun, wenn die Rufnummernmitnahme nicht funktioniert?

Wird die Portierung abgelehnt oder verzögert, liegt die Ursache häufig in unterschiedlichen Kundendaten.

Typische Probleme sind:

  • Abweichender Name des Vertragsinhabers
  • Unterschiedliche Anschriften oder unvollständige Vertragsdaten
  • Falsch angegebene Rufnummern
  • Nicht abgestimmte Kündigungs- und Wechseltermine
  • Fehlende Angaben zu zusätzlichen Rufnummern

Zunächst sollte der neue Anbieter kontaktiert werden, da dieser die Portierung normalerweise koordiniert.

Kommt es bei einem Anbieterwechsel zu einer ungewollten Versorgungsunterbrechung von mehr als einem Arbeitstag, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Entschädigung verlangt werden. Diese beträgt grundsätzlich 10 Euro je betroffenem Arbeitstag oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgelts, falls dieser Betrag höher ist.

Bei ungelösten Problemen können sich Verbraucher an die Bundesnetzagentur wenden.

Häufige Fragen zur Festnetz-Rufnummernmitnahme

Kann ich meine Festnetznummer immer behalten?

Bei einem regulären Anbieterwechsel innerhalb desselben Ortsnetzes besteht generell ein Anspruch auf Rufnummernmitnahme. Bei einem Umzug in ein anderes Ortsnetz gelten Einschränkungen.

Muss ich meine Festnetznummer selbst kündigen?

Nein. Bei einem Anbieterwechsel sollte der neue Anbieter mit der Kündigung und der Rufnummernportierung beauftragt werden. So lassen sich die Termine besser koordinieren.

Wie lange kann ich meine Festnetznummer nach der Kündigung mitnehmen?

Die Rufnummernmitnahme kann gesetzlich noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden. Einzelne Anbieter ermöglichen längere Fristen.

Kann ich mehrere Festnetznummern gleichzeitig portieren?

Ja. Auch mehrere Rufnummern eines Anschlusses können grundsätzlich übertragen werden. Wichtig ist, alle gewünschten Nummern im Auftrag anzugeben.

Ist die Rufnummernmitnahme bei der Telekom kostenlos?

Ja. Die gesetzliche Kostenfreiheit gilt unabhängig davon, ob eine Festnetznummer von der Telekom weg oder zur Telekom übertragen wird.

Kann ich meine Festnetznummer bei einem Tarifwechsel behalten?

Bei einem reinen Tarifwechsel innerhalb desselben Anbieters bleibt die Telefonnummer normalerweise erhalten. Ob dies bei einem bestimmten Tarif oder einer technischen Umstellung möglich ist, sollte vorher mit dem Anbieter geklärt werden.

Fazit: Festnetznummer behalten ist beim Anbieterwechsel meist problemlos möglich

Die Rufnummernmitnahme im Festnetz ist gesetzlich geregelt und kostenlos. Wer rechtzeitig einen neuen Telefonanbieter beauftragt und auf übereinstimmende Vertragsdaten achtet, kann seine bisherige Telefonnummer in der Regel ohne größere Schwierigkeiten weiterverwenden.

Besondere Aufmerksamkeit ist bei einem Umzug, mehreren Rufnummern oder einer bereits erfolgten Kündigung erforderlich. In diesen Fällen sollten die Voraussetzungen frühzeitig mit dem neuen Anbieter geklärt werden.


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