Rufnummernmitnahme, Portierung im Festnetz – LNP

Rufnummernmitnahme Festnetz, Portierung

Bei einem Wechsel des Festnetz-Telefonanschlusses zu einem anderen Anbieter ist die Mitnahme der bisherigen Telefonnummer von Vorteil. Denn so ist der Kunde trotz Anbieterwechsel unter der gewohnten Telefonnummer erreichbar.

Link: Rufnummernmitnahme im Mobilfunknetz

Eine Festnetzrufnummernportierung ist relativ unkompliziert, den größten Teil erledigt der neue Anbieter. Rufnummernmitnahme im Festnetz, die Local Number Portability (LNP), ist seit dem Jahr 1998 möglich.

Vorteile der Rufnummernmitnahme

Bei dem Wechsel von einem Telefonanschlussanbieter zu einem anderen können gewohnte Telefonnummern mitgenommen werden. Eine oder mehrere Rufnummern eines Telefonanschlusses können portiert werden. Dasselbe gilt für Durchwahlen, Sammelrufnummern und ähnliche Telefonnummern. Am Tag der Portierung ist die Rufnummer lediglich für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar.
Die Rufnummernmitnahme bietet diverse Vorteile, Visitenkarten müssen etwa nicht neu gedruckt und Kontaktpersonen nicht über einen Rufnummernwechsel informiert werden. Der Wechsel des Telefonanschlusses zu einem anderen Festnetz-Anbieter wird dadurch für den Kunden wesentlich vereinfacht.

Kosten der Rufnummernmitnahme im Festnetz

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen Endnutzern keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. Vorher waren einmalige Kosten je nach Anbieter zwischen 6,74 € und 11,44 € üblich.

Ablauf der Rufnummernmitnahme

Ist die Entscheidung für den Telefonanschluss eines neuen Anbieters gefallen, muss dem auch der Auftrag für die Mitnahme der Telefonnummer zu seinem Angebot erteilt werden. Der Kunde selbst sollte bei seinem bisherigen Anbieter keine Kündigung vornehmen, sondern alles Weitere dem neuen Festnetz-Anbieter überlassen. Der kündigt auf Wunsch und mit der Unterschrift des Kunden den bisherigen Vertrag und regelt die Portierung der Telefonnummer zu seinem Angebot, indem er einen sogenannten Portierungsauftrag stellt. Das ist jedoch selbstverständlich nur nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit dem bisherigen Anbieter und im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen möglich. Telefonnummern aus bereits beendeten Verträgen können nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten zu einem anderen Anbieter portiert werden.

Tipp: Es gilt zu beachten, dass die bei den Anbietern (alter und neuer) hinterlegten Kundendaten identisch sein müssen. Dieses ist der häufigste Grund, wenn ein Antrag auf Übertragung durch den bestehen Provider abgelehnt wird.

Rufnummernmitnahme nach Vertragsende (nachträgliche Portierung)

Auch nach einer bereits erfolgten Abschaltung des Telefonanschlusses kann die Rufnummer noch bis zu einem Monat nach Vertragsende zu einem neuen Anbieter übertragen werden. In den Vertragsbedingungen des bisherigen Anbieters kann eine längere Frist vereinbart sein (häufig 90 Tage). In diesem Fall spricht man von einer nachträglichen Portierung. Diese muss bei dem neuen Telefonanbieter beauftragt werden.