Rufnummernportierung, Rufnummernmitnahme bei Anbieterwechsel, MNP

Rufnummernportierung Handy

Sie möchten von einem Mobilfunkanbieter zu einem anderen wechseln, ohne dass Sie Ihre bei Freunden und Geschäftspartnern bekannte Handy-Nummer abgeben müssen? Dann ist die Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme) im Mobilfunk, die Mobile Number Portability (MNP), die Lösung. Rufnummern können seit dem Jahr 2002 auch im Mobilfunk portiert werden, die Rufnummernmitnahme Festnetz (LNP) war bereits länger möglich.

Was ist eine Rufnummernportierung – MNP?

Läuft der Handyvertrag mit dem jetzigen Mobilfunkanbieter aus, kann man gewöhnlich seine bisherige Nummer samt Mobilfunk Vorwahl bei Vertragsabschluss mit einem anderen Anbieter in den neuen Handytarif übernehmen. Auch die Telefonnummer des netzinternen Anrufbeantworters bleibt dieselbe. Lediglich die vom jeweiligen Anbieter vorgegebene Kurzwahl der Mailbox und Servicenummern des Netzbetreibers ändern sich. Auf Wunsch können ebenso Daten- und Faxnummern portiert werden.
Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihren Kunden die Portierung ihrer bisherigen Rufnummer zu ermöglichen. Jedoch sind die Mobilfunkprovider nicht verpflichtet, die bisherige Rufnummer eines Neukunden aufzunehmen.

Wann kann ich meine Handy-Nummer portieren?

Die Rufnummernmitnahme (MNP) ist nur mit der Kündigung Ihres bestehenden Vertragsverhältnisses mit Ihrem Mobilfunkanbieter möglich. Auch Kunden mit Prepaidkarte können den Anbieter wechseln und eventuell ihre Nummer portieren. Der Antrag auf Rufnummernmitnahme muss bei dem gewünschten Anbieter frühestens 123 Tage vor und bis spätestens 30 Tage nach diesem Termin gestellt werden. Da Laufzeitverträge üblicherweise automatisch verlängert werden, muss der bestehende Vertrag gekündigt werden.

Wie kündige ich den bestehenden Vertrag richtig?

Der bestehende Handyvertrag muss rechtzeitig und möglichst schriftlich von dem Kunden gekündigt werden. Solange keine ordnungsgemäße Kündigung bei dem bisherigen Mobilfunkanbieter durchgeführt worden ist, kann die Rufnummer nicht mitgenommen und der dazugehörige Neuauftrag nicht entgegengenommen werden.
Auch Prepaidkunden ist die Mitnahme der Rufnummer bei Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich. Diese müssen bei dem bisherigen Anbieter eine Verzichtserklärung unterschreiben. Ein eventuell per SIM-Lock gesperrtes Mobiltelefon sollte entsperrt werden, damit die neue SIM-Karte genutzt werden kann.

Wie portiere ich meine Mobilfunknummer?

Üblicherweise erhalten Sie innerhalb weniger Tage nach der Kündigung des Vertrages eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihrem bisherigen Mobilfunkanbieter. Mit dieser Bestätigung als Nachweis kann bei dem neuen Anbieter ein Vertrag mit gleichzeitigem Beantragung auf Rufnummernportierung (MNP) abgeschlossen werden. Sämtliche Angaben des Kunden müssen mit den Daten des Altvertrags übereinstimmen. Eine neue SIM-Karte wird Ihnen zugeschickt, die Übernahme Ihrer bisherigen Mobilfunknummer auf Ihre neue Karte kann entsprechend der am 09.05.2012 in Kraft getretenen TKG-Novelle auch schon vor Vertragsende bei dem bisherigen Anbieter geschehen.

Und was ist mit meiner Mailbox?

Selbstverständlich wird bei einer Rufnummernportierung auch die Mailboxnummer portiert. Jedoch muss der neue Anbieter eine neue Mailbox einrichten. Gespeicherte Mailboxnachrichten und Einstellungen sind deshalb nach der Portierung nicht mehr vorhanden. Die Durchwahl zu seiner Mailbox nach dem Format Vorwahl-xx-Rufnummer (beispielsweise 0172-55-1234567) muss der Kunde entsprechend seines ehemaligen Netzbetreibers eingeben: von Telekom Vorwahl-13-Rufnummer, von Vodafone Vorwahl-55-Rufnummer und von o2 Vorwahl-33-Rufnummer.

Welche Kosten entstehen mir, wenn ich meine Rufnummer portiere?

Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen dem Endkunden keine Entgelte mehr für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden. Vor dieser Zeit betrug die Gebühr maximal 6,82 €. Vor dem 20. April 2020 lag der Höchstbeitrag sogar noch bei 30,72 €.

Wie erfahre ich, ob ich in ein Fremdnetz telefonieren muss, um meinen Gesprächspartner zu erreichen?

Da nun nicht mehr anhand einer der Handyvorwahlen zu erkennen ist, in welchem der Mobilfunknetze die Zielnummer zu erreichen ist, haben die Anbieter eine Regelung geschaffen, die dem Kunden ermöglichen festzustellen, ob sein Gespräch in ein Fremdnetz vermittelt wird. Denn dafür fallen in einigen Handytarifen höhere Kosten als für ein netzinternes Telefonat an und auch für Handy-Flatrate-Nutzer ist dies relevant.

Netzbetreiber: Abfragemöglichkeit / Kosten

  • Telekom | kostenlos per Anruf bei 4387 (aus dem Telekom-Netz), nach Tarif per SMS an Rufnummer 4387 (aus dem Telekom-Netz), nach Tarif 01805-001133 |
  • Vodafone | kostenlos per Anruf bei 12313 (aus dem Vodafone-Netz) und 0800-5052090
  • O₂: kostenlos per SMS „NETZ Rufnummer“ an 4636 (aus O₂-Netz)

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