Rufnummernportierung – Maximal zulässige Höhe des Entgeltes festgelegt

Rufnummernportierung – maximal zulässige Höhe des Entgeltes festgelegt

Die Bundesnetzagentur hat den Mobilfunkanbietern Telefónica, freenet, 1&1 Drillisch sowie 1&1 Telecom Portierungsentgelte von 6,82 Euro (brutto) angeordnet. Die angeordneten Portierungsentgelte gelten seit dem 20. April, wodurch die bisher erhobenen Entgelte von ca. 30 Euro untersagt werden.

Was ist eine Rufnummernportierung?

Als Rufnummernportierung wird die Mitnahme einer Mobilfunknummer bei einem Anbieterwechsel bezeichnet. Die Mitnahme der eigenen Mobilfunknummer ist nur dann möglich, wenn das bestehende Vertragsverhältnis gekündigt und bei dem gewünschten Anbieter ein Antrag auf die Rufnummernportierung gestellt wurde.

Viele Anbieter senkten Entgelte freiwillig

Bereits im Februar dieses Jahres wurden die Mobilfunkanbieter von der Bundesnetzagentur dazu aufgefordert, die Endkundenentgelte abzusenken. Die meisten Marktteilnehmer stimmten der freiwilligen Absenkung ab dem 20. April zu. Zuvor wurden bereits die Entgelte auf der Vorleistungsebene für die Mitnahme einer Rufnummer auf 3,58 (netto) abgesenkt. Die maximal zulässige Höhe des Entgelts von 6,82 Euro wurde auf der Basis einer nationalen Vergleichsmarktbetrachtung festgelegt. Ferner ist es den Mobilfunkanbietern möglich, für die Rufnummernportierung ein geringeres Entgelt oder gar keines zu erheben. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, äußert sich wie folgt zu der Entscheidung:

„Wir haben die Hürden beim Wechsel des Mobilfunkanbieters deutlich abgesenkt. Das fördert den Wettbewerb und davon profitieren die Verbraucher. Ab heute dürfen für die Portierung höchstens 6,82 Euro erhoben werden, bisher waren es oft rund 30 Euro“.

Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung

Ebenfalls im Februar wurde ein Verfahren der nachträglichen Entgeltüberprüfung gegen die Mobilfunkanbieter eingeführt, die sich nicht zu einer freiwilligen Absenkung bereit erklärten. Zu diesen Unternehmen gehörten Telefónica, freenet, 1&1 Drillisch sowie 1&1 Telecom. Verbrauchern dürfen, nach telekommunikationsrechtlicher Vorgabe zum Kundenschutz, nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel entstehen. Im Überprüfungsverfahren der betroffenen Anbieter konnten keine höheren Kosten nachgewiesen werden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]

Freude schlägt Herzen - die beliebtesten Emojis der Deutschen

Freude schlägt Herzen

Das sind die beliebtesten Emojis der Deutschen

Lachen statt Herzen: Die Deutschen setzen in ihren Chats vor allem auf gute Laune. Eine aktuelle Bitkom-Umfrage zum World Emoji Day zeigt außerdem, wie selbstverständlich Emojis inzwischen zum digitalen Alltag gehören – und warum sie trotzdem manchmal für Missverständnisse sorgen. […]

Das Smartphone ersetzt fast alles – darauf achten Nutzer wirklich

Das Smartphone ersetzt fast alles

Darauf achten Nutzer wirklich

Eine gute Kamera gehört heute zu den wichtigsten Kaufkriterien für Smartphones. Gleichzeitig ersetzt das Gerät immer mehr Alltagshelfer, nutzt KI für Fotos und speichert zahlreiche sensible Daten, die besonders geschützt werden sollten. […]

OLG stoppt Telefónica – Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

OLG stoppt Telefónica

Urteil stärkt Kunden bei Handyverträgen

Verbraucherschützer konnten vor Gericht einen Erfolg erzielen. Denn Telefónica wurde eine AGB-Klausel untersagt, mit der Mobilfunkverträge trotz Mindestlaufzeit einseitig durch das Unternehmen gekündigt werden konnten. Das Urteil stärkt die Rechte von Kunden und sorgt für mehr Vertragssicherheit. […]

KI in der App-Entwicklung: Chancen, Risiken und Trends 2026

KI in der App-Entwicklung

Chancen, Risiken und Trends 2026

Künstliche Intelligenz verändert die App-Entwicklung grundlegend. Von automatischer Codegenerierung über intelligentes UI-Design bis hin zu neuen Geschäftsmodellen: Der Ratgeber zeigt, welche Möglichkeiten KI heute bietet, wo ihre Grenzen liegen und worauf Unternehmen und Entwickler beim Einsatz achten sollten. […]