TKG-Novelle in Kraft getreten – Verbraucherfreundliche Änderungen

TKG -Novelle in Kraft getreten

Das am 03. Mai beschlossene „Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen„ wurde heute in dem Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dadurch wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes rechtskräftig. (telespiegel-News vom 10.02.2012) Der Rücktritt des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff hatte das Inkrafttreten verzögert. Schließlich hatte der neue Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet. Für die Verbraucher ergeben sich durch das Inkrafttreten der Gesetzesänderung einige Neuerungen. Bei einem Anbieterwechsel müssen die Telefon- und Internetanbieter dafür sorgen, dass der Anschluss ihres Kunden höchstens einen Tag lang abgeschaltet ist und ihre Rufnummer ebenfalls nach einem Kalendertag wieder erreichbar ist. Mobilfunkrufnummern können schon vor Vertragsende zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. (MNP) Ziehen Kunden um, können sie ihren Anschluss zum neuen Wohnort ohne Änderung der bestehenden Mindestvertragslaufzeit mitnehmen. Sind die bisherigen Vertragsbestandteile dort nicht verfügbar, können Kunden mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Bei Neuverträgen müssen Internetanbieter künftig die minimale Geschwindigkeit der Internetverbindung angeben. Bisher wurden insbesondere mit den theoretisch erreichbaren maximalen Geschwindigkeiten geworben. Diese Regelung gilt für über das Festnetz und über Kabel realisierte Internetanschlüsse. Auch müssen die Provider nun mindestens eine Tarifvariante mit höchstens 12 Monaten Mindestvertragslaufzeit anbieten.

Kunden mit einem Festnetzanschluss können Call-by-Call verwenden und dürfen künftig eine Preisansage vor jedem Telefonat über eine Vor-Vorwahl erwarten. Allerdings wurde diese Regelung aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts aufgeschoben und tritt voraussichtlich erst im August 2012 in Kraft. (telespiegel-News vom 05.05.2012)

Wie bereits im Festnetz möglich, können nun auch Kunden im Mobilfunknetz einzelnen Rechnungsposten widersprechen, ohne eine Anschlusssperre erwarten zu müssen. Zudem genügt eine Mitteilung an den Mobilfunkanbieter, um zu verhindern, dass Internetdienste von Drittanbietern über ihre Telefonrechnung abgerechnet werden können, die Drittanbietersperre.

Die Warteschleifen hinter Servicerufnummern sind künftig kostenlos. Dies gilt zunächst allerdings nur für die ersten zwei Minuten der Wartezeit. Die Einschränkung soll den Anbietern Zeit für die technische Umsetzung verschaffen. Erst in einem Jahr werden die Warteschleifen vollständig kostenlos sein.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Reparatur statt Neukauf – neue Haushaltsgeräte lohnen sich meist nicht

Reparatur statt Neukauf

Neue Haushaltsgeräte lohnen sich meist nicht

Viele Verbraucher glauben, dass sie der Umwelt und ihrem Geldbeutel durch die Anschaffung von neuen Haushaltsgeräten etwas Gutes tun. Eine neue Studie des Freiburger Öko-Instituts zeigt jedoch, dass dies ein Irrglaube ist. In den meisten Fällen ist die Weiternutzung der alten Geräte besser. […]

EU-Energielabel – verbesserte Transparenz bei Smartphones

EU-Energielabel

Verbesserte Transparenz bei Smartphones

Um Verbrauchern mehr Transparenz zu bieten und gleichzeitig die Langlebigkeit von Smartphones und Tablets zu steigern, wird ab dem 20. Juni dieses Jahres eine neue EU-Vorgabe gültig. Dann wird das sogenannte EPREL-Label für alle Geräte zur Pflicht, die in der EU verkauft werden. […]

Neue Regelung ab Juni – Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelung ab Juni

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Verbraucher haben bald den Anspruch, ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24h zu wechseln. Die neue Regelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, greift ab dem 6. Juni dieses Jahres. Dadurch soll unter anderem der Wettbewerb gestärkt werden. […]

Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]