Rundfunkbeitrag – Wichtige Änderung bei der Zahlungsweise

Rundfunkbeitrag - Wichtige Änderung bei der Zahlungsweise

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt die regelmäßige postalische Zahlungsaufforderung für den Rundfunkbeitrag um. Wer bisher alle drei Monate ein Erinnerungsschreiben für seine Überweisung erhalten hat, wird künftig nicht mehr schriftlich erinnert – eine Umstellung, die vor allem Überweisungszahler betrifft.

Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern warnt: Wer sich bislang auf die Schreiben verlassen hat, muss nun aktiv werden. Denn künftig ist Eigenverantwortung gefragt, um Zahlungstermine nicht zu verpassen – sonst drohen Mahnungen, Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall Vollstreckungsmaßnahmen.

Was genau wird geändert?

Betroffene Haushalte erhalten demnächst eine Einmalzahlungsaufforderung. Diese ersetzt alle künftigen Zahlungserinnerungen. Das Schreiben enthält:

  • Alle individuellen Zahlungstermine für das laufende Kalenderjahr,
  • Diese Termine wiederholen sich jährlich und gelten dauerhaft,
  • Eine neue Benachrichtigung erfolgt nur bei Änderungen, z. B. Beitragserhöhung, Namensänderung oder Umzug mit Folgen für das Beitragskonto.

Mit dem Zugang dieses Schreibens wird das Beitragskonto endgültig auf das neue Verfahren umgestellt. Bis dahin bleibt alles wie gehabt: Zahlungserinnerungen kommen weiterhin regelmäßig per Post.

Was müssen Betroffene jetzt tun?

Nach Erhalt der Einmalzahlungsaufforderung müssen Betroffene ihre individuellen Zahlungstermine selbst notieren und künftig eigenständig dafür sorgen, dass der Rundfunkbeitrag fristgerecht überwiesen wird – denn weitere Zahlungserinnerungen wird es nicht mehr geben. Das einmalige Schreiben sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da es als langfristiger Zahlungsplan dient und auch bei Rückfragen wichtig ist. Die mitgeteilten Termine gelten jährlich fortlaufend.

Empfohlene Lösungen gegen vergessene Zahlungen

Um Zahlungsversäumnisse und mögliche Zusatzkosten zu vermeiden, empfehlen Verbraucherschützer zwei Alternativen:

  1. SEPA-Lastschriftverfahren: Der Beitrag wird automatisch zum Fälligkeitstermin eingezogen – sicher, pünktlich und stressfrei. Wer das Verfahren bisher nicht nutzt, kann es online oder per Formular beim Beitragsservice einrichten.
  2. Dauerauftrag: Alternativ kann ein Dauerauftrag über die Hausbank eingerichtet werden. Dieser sollte exakt auf die fälligen Beträge und Termine abgestimmt sein – etwa vierteljährlich 55,08 €, halbjährlich 110,16 € oder jährlich 220,32 €.

Was ist der Rundfunkbeitrag überhaupt?

Der Rundfunkbeitrag (früher „GEZ-Gebühr“) beträgt aktuell 18,36 Euro im Monat und wird pro Haushalt erhoben – unabhängig von der Nutzung von TV, Radio oder Internetdiensten. Er finanziert die Arbeit öffentlich-rechtlicher Medien, darunter ARD, ZDF, Deutschlandradio, aber auch Onlineangebote und Mediatheken.

Der Beitrag ist gesetzlich verpflichtend. Nur wenige Personengruppen, z. B. Empfänger von Sozialleistungen, können auf Antrag Befreiung oder Ermäßigung erhalten.

Fazit: Rechtzeitig umstellen – Ärger vermeiden

Die Umstellung mag zunächst wie eine kleine Änderung erscheinen – doch sie bringt eine entscheidende Verschiebung der Verantwortung mit sich. Wer sich weiterhin auf Erinnerungsschreiben verlässt, läuft Gefahr, Beiträge zu verpassen. Die Lösung: rechtzeitig auf Lastschrift umsteigen oder sich selbst eine zuverlässige Zahlungsroutine schaffen.

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