Entsprechend dem Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) zieht die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) seit Januar 1975 Rundfunkgebühren für Rundfunkempfangsgeräte ein. Seit dem Jahr 2007 zählen auch so genannte „neuartige Rundfunkgeräte„ zu den Geräten, für die eine Rundfunkgebühr fällig wird. (telespiegel-News vom 12.12.2007) Zum Jahreswechsel änderte sich einiges. Rundfunkgebühren heißen nun „Rundfunkbeiträge„ , die GEZ wurde in „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice„ umbenannt und die Haushaltpauschale wurde eingeführt. Für jeden Haushalt, die Datensätze werden dafür mit denen der Einwohnermeldeämter abgeglichen, fällt seit Januar 2013 eine einheitliche Gebühr an. Sie ist davon unabhängig, welche, wie viele und ob überhaupt Rundfunkgeräte in diesem Haushalt bereitgehalten werden.
Die Pauschale beträgt zunächst 17,98 € pro Monat und Wohnung. Schwerbehinderte sind von der Zahlungspflicht nicht mehr ausgenommen, bis auf Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe. Die neue Internetseite des Beitragsservice informiert über weitere Fakten und hält Formulare zum Download bereit.
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