Neues-Briefformat kommt – Diese Änderungen gibt es ab nächstem Jahr

Neues-Briefformat kommt – diese Änderungen gibt es ab nächstem Jahr
Bildquelle: DHL

Ab 2027 gelten bei der Deutschen Post neue Regeln für Groß- und Maxibriefe. Besonders für Verbraucher, die häufig Privatverkäufe übers Internet tätigen, können die Änderungen spürbar werden. Gleichzeitig steht auch beim Konzern selbst ein bedeutender Namenswechsel bevor: Aus der Deutschen Post AG wird die DHL AG.

Welche Vorgaben gelten künftig für die Briefformate?

Bei bestimmten Briefformaten müssen Verbraucher ab dem 1. Januar 2027 genauer auf das Gewicht und die Höhe achten. Während Standard- und Kompaktbriefe unverändert bleiben, werden die Vorgaben für Groß- und Maxibriefe deutlich angepasst. So darf der Großbrief dann wesentlich mehr Gewicht aufnehmen, muss dafür aber etwas flacher bleiben. Beim Maxibrief fällt die erlaubte Höhe in Zukunft sogar deutlich geringer aus.

Was gilt dann?

  • Standardbrief: bis 20g, max. 0,5 Zentimeter hoch (unverändert)
  • Kompaktbrief: bis 50g, max. 1 Zentimeter hoch (unverändert)
  • Großbrief: bis 1kg, max. 3 Zentimeter hoch
  • Maxibrief: bis 2 kg, max. 3 Zentimeter hoch, 10–38,1 Zentimeter lang

Damit verschieben sich die Grenzen spürbar. Der Großbrief darf künftig bis zu einem Kilogramm wiegen und maximal drei Zentimeter hoch sein. Bisher waren lediglich 500 Gramm und zwei Zentimeter erlaubt. Beim Maxibrief steigt das zulässige Gewicht ebenfalls auf zwei Kilogramm, gleichzeitig sinkt die maximale Höhe jedoch von fünf auf drei Zentimeter. Die mögliche Länge von 10 bis 38,1 Zentimetern bleibt dagegen unverändert.

Welchen Einfluss hat die Änderung?

Vor allem Personen, die regelmäßig über Online-Verkaufsplattformen wie Vinted, Kleinanzeigen und Co. verkaufen, müssen aufmerksam sein. Für sie ist der Briefversand häufig eine günstige Möglichkeit, kleinere Waren zu versenden. Gerade Kleidungsstücke können allerdings zwar leicht, aber relativ voluminös sein. Genau hier könnte die neue Maxibrief-Regel zum Problem werden. Ein Kleidungsstück, das bisher problemlos in einen fünf Zentimeter hohen Maxibrief passte, könnte ab 2027 zu dick für das Format sein. Dann bleibt möglicherweise nur der Umstieg auf eine Warensendung, ein DHL-Päckchen oder Paket. Das kann den Versand deutlich verteuern. Wichtig zu wissen ist insbesondere, dass sich künftig ein zu dicker oder zu schwerer Maxibrief nicht mehr einfach durch einen zusätzlichen Aufpreis in ein zulässiges Format umwandeln lässt. Verbraucher müssen deshalb schon beim Verpacken, darauf achten, dass die neuen Grenzen eingehalten werden.

Welche internationalen Briefe sind auch betroffen?

Beim internationalen Versand stehen ebenfalls Veränderungen an. Der bisherige Maxibrief International entfällt dabei vollständig. An seine Stelle tritt künftig der neue Midibrief International. Zudem wird auch der Großbrief International angepasst. Ab 2027 darf er bis zu drei Zentimeter hoch und ein Kilogramm schwer sein. Wie viel der Versand in Zukunft kosten wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Gerade für Verbraucher, die regelmäßig Briefe ins Ausland versenden, dürfte deshalb interessant werden, wie die neuen Formate preislich eingeordnet sind.

Wird der Postversand teurer?

Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort geben, da die Preise für die neuen Formate bis jetzt nicht feststehen. Für bestimmte Sendungen könnte sich der Versand jedoch indirekt verteuern. Denn wer bislang zum Beispiel einen Maxibrief für eine relativ leichte, aber etwas dickere Ware genutzt hat, könnte künftig auf ein größeres Versandformat angewiesen sein. Zusätzlich gibt es jedoch auch gute Neuigkeiten. Denn schwere Dokumentensendungen können ab 2027 länger als Großbrief verschickt werden. Denn die Gewichtsgrenze verschiebt sich von 500 Gramm auf ein Kilogramm. Damit bietet das neue Format für umfangreiche Unterlagen deutlich mehr Spielraum.

Warum gibt es die Änderungen?

Hinter den neuen Vorgaben steckt nach Angaben der Deutschen Post vor allem die automatisierte Sortierung. Die Anpassungen sollen die maschinelle Verarbeitung erleichtern und die Grenze zwischen Dokumenten- und Warenversand klarer machen. Für die Post bedeutet das einheitlichere Formate und eine bessere Anpassung an moderne Sortierprozesse. Die Änderungen beim Briefversand sind allerdings nicht die einzige große Neuerung. Auch der Name des Konzerns verändert sich. Aus der Deutschen Post AG soll bereits ab nächstem Monat die DHL AG werden. Der Schritt steht im Zusammenhang mit der wachsenden Bedeutung der Marke DHL, insbesondere im internationalen Geschäft. Schon vor mehr als drei Jahren war aus der „Deutsche Post DHL Group“ die „DHL Group“ geworden. Damals handelte es sich jedoch zunächst um eine Änderung des Markennamens. Nun geht es zusätzlich um den rechtlich bindenden Namen der börsennotierten Gesellschaft. Die neue Bezeichnung DHL AG soll im Handelsregister eingetragen werden.

Was steckt hinter dem Namenswechsel?

Die Änderung des Namens ist Teil einer größeren Umstrukturierung. Die Aktionäre hatten der Abspaltung des Bereichs Post & Paket Deutschland in eine eigenständige Gesellschaft mit großer Mehrheit zugestimmt. Vor einigen Monaten erklärte das Unternehmen hierzu:

„Die Aktionäre stimmten mit großer Mehrheit (99,95 Prozent der Stimmen) der Ausgliederung des Unternehmensbereichs Post & Paket Deutschland in eine eigenständige Gesellschaft sowie der Umfirmierung der bisherigen börsennotierten Deutsche Post AG in DHL AG zu. Beides soll im zweiten Halbjahr, nach Eintragung ins Handelsregister, in Kraft treten. Post & Paket Deutschland wird künftig als eine rechtlich eigenständige, nicht börsennotierte Tochtergesellschaft unter dem bewährten Namen Deutsche Post AG geführt und fokussiert sich, wie die anderen Divisionen des Konzerns, auf das operative Tagesgeschäft. Die börsennotierte Muttergesellschaft firmiert künftig unter dem Namen DHL AG und steuert weiterhin Konzernstrategie, Governance und divisionsübergreifende Services.“

Nach Angaben der Tagesschau sollen die Umbenennung und die damit verbundene Strukturänderung rund 37 Millionen Euro kosten. Für Verbraucher bedeutet der Konzernumbau zunächst vor allem einen neuen Namen.

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