Aktuelle Nachrichten & Hintergründe zu Arbeitsgericht Köln
LAG-UrteilBeweislast für Zugang einer E-Mail liegt beim AbsenderDas Landesarbeitsgericht Köln hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass der Absender einer E-Mail die volle Beweislast dafür trägt, dass die Mail auch tatsächlich bei dem Empfänger eingegangen ist. Daher trägt auch der Absender das Risiko, dass eine E-Mail eventuell nicht ankommt. […] | Über Arbeitsgericht Köln |
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