Urheberrechtliche Abgaben – Bitkom und ZVEI haben sich geeinigt

Urheberrechtliche Abgaben - Bitkom und ZVEI haben sich geeinigt

Der Digitalverband Bitkom, der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) und die Verwertungsgesellschaften haben mehr als zehn Jahre vor Gericht um eine Einigung gerungen. Nun haben sich die beiden Branchenverbände auf einen neuen Vertrag bezüglich der Höhe von urheberrechtlichen Abgaben geeinigt.

Was sind urheberrechtliche Abgaben?

Unter urheberrechtlichen Abgaben sind Pauschalvergütungen zu verstehen, die sowohl von Importeuren und Herstellern als auch von Händlern für bestimmte Geräte und Medien bezahlt werden müssen, um dadurch die Ansprüche des Urhebers abzugleichen. In den Paragraphen 54 ff. im Urheberrechtsgesetz ist festgeschrieben, dass pro Gerät oder Medium eine Vergütung abgeführt werden muss. Dies gilt für Hersteller, die Geräte oder Speichermedien vertreiben, mit welchen eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch möglich ist. Von diesen urheberrechtlichen Abgaben sind unter anderem Tablets, PCs und Smartphones aber auch Speichermedien wie DVDs, CDs oder Festplatten betroffen. Die Urheberrechtsabgaben sollen das private Kopieren von Fotos, Filmen, Musik oder Texten abgelten.

Neuer Vertrag legt Höhe der Abgaben fest

In dem neuen Gesamtvertrag, wurde nun die Höhe der Abgaben von 15 verschiedenen Gerätekategorien festgelegt. Für ein TV-Gerät mit Festplatte muss in Zukunft zum Beispiel eine urheberrechtliche Abgabe in Höhe von 12 Euro bezahlt werden. Für Set-Top-Boxen mit einer Aufzeichnungsfunktion, aber ohne Festplatten, wurde eine Abgabenhöhe von 1,25 Euro festgelegt. Darüber hinaus wurde die Höhe der Abgaben für Smartphones, Drucker, Computer und Speichermedien wie USB-Sticks, CD- oder DVD-Rohlinge neu bestimmt. Die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber wird von den Verwertungsgesellschaften übernommen. Verwertungsgesellschaften nehmen das Urheberrecht treuhändisch für eine große Anzahl von Urhebern zur gemeinsamen Auswertung kollektiv wahr. Zu den Verwertungsgesellschaften zählen zum Beispiel die GEMA, die GVL oder die VG Wort. Diese waren mit deutlich höheren Forderungen in die Verhandlungen gegangen. Für ein TV-Gerät mit Festplatte wurden beispielsweise 34 Euro gefordert.

Zufriedenheit mit dem neuen Gesamtvertrag

Die beiden Branchenverbände Bitkom und ZVEI sind mit der jetzigen Einigung zufrieden. Insbesondere deshalb, da durch den neuen Gesamtvertrag sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher vor unangemessen hohen Urheberrechtskosten geschützt werden. Bitkom fordert jedoch, dass das aktuelle Pauschalabgabesystem komplett abgeschafft, und durch individuelle Abgaben und Vergütungsmodelle ersetzt wird. Da die urheberrechtlichen Abgaben nicht mehr zeitgemäß seien, müsse das Vergütungssystem von Grund auf neu aufgestellt werden. Hierzu ließen Bitkom und ZVEI verlauten, dass die Zeiten, in denen Verbraucher Musik auf Kassetten aufnehmen oder auf CD brennen, vorbei seien. Sowohl Filme als auch Musik würden heutzutage gestreamt werden. Privatkopien würden hingegen kaum noch angefertigt werden.

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