
In einer Pressemitteilung gab die Bundesnetzagentur bekannt, dass Frequenzen, die im Jahr 2015 im Bereich 700 MHz versteigert wurden, nun seit Anfang Juli für den Mobilfunk genutzt werden können. Zu dem Abschluss der Räumung des 700 MHz-Bandes für den Mobilfunk äußerte sich der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann wie folgt:
„Es stehen nun bundesweit weitere Flächenfrequenzen zur Verfügung, mit denen die Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum verbessern können“
Die Umstellung von DVB-T auf DVB-T2
Bei der Auktion vor vier Jahren wurden im Bereich 700 MHz Frequenzen versteigert, die zuvor für terrestrisches Fernsehen (Antennenfernsehen) genutzt wurden. Der Übertragungsstandard wurde Schritt für Schritt von DVB-T auf den frequenzeffizienteren Standard DVB-T2 (Digital Video Broadcasting – Terrestrial, 2nd generation) umgestellt. Die damals ersteigerten Frequenzen sind nun vollständig frei und bundesweit für das mobile Breitband nutzbar. Da die Frequenzen eine hohe Reichweite aufweisen, dienen sie insbesondere zu der Verbesserung der Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum. Durch die Umstellung auf DVB-T2 ist im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz ein unveränderter Programmumfang bei gleichzeitig geringerem Frequenzbedarf möglich.
Ausbauverpflichtung bis 2020
Durch die Ersteigerung der Frequenzen verpflichteten sich die Bieter 2015 dazu, bis zum 1. Januar 2020 eine vorgegebene Mobilfunkversorgung zu erreichen. Das Ziel ist es bis zu diesem Zeitpunkt in jedem Bundesland mindestens 97 Prozent der Haushalte sowie 98 Prozent der Haushalte bundesweit mit dem Mobilfunk zu versorgen. Darüber hinaus verpflichteten sich die Bieter dazu, eine vollständige Abdeckung der Hauptverkehrswege zu gewährleisten. Die Übertragungsrate pro Antennensektor muss hier bei mindestens 50 Megabit pro Sekunde liegen. Für die Haushalte muss eine Übertragungsrate von 10 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt werden.
700 MHz-Band in den EU-Mitgliedstaaten
Die Mobilfunkbetreiber, die sich in Grenznähe zu Nachbarländern befinden, müssen den Schutz ausländischer Rundfunknutzung beachten, bis auch dort die Räumung des 700 MHz-Bandes abgeschlossen ist. Bis zum 30. Juni 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, den Frequenzbereich für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste zur Verfügung zu stellen. In besonders begründeten Fällen, ist das Ziel spätestens bis zum 30. Juni 2022 zu erreichen.
Die ersteigerten Frequenzen
Bei der Versteigerung im Jahr 2015 sicherten sich Telefónica Deutschland, die Deutsche Telekom und Vodafone jeweils zweimal eine 10-MHz Frequenz im Frequenzband 700 MHz.
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