Suchtgefahr für Kinder – Bundesprüfstelle prüft Spiel-App Coin Master

Suchtgefahr für Kinder – Bundesprüfstelle prüft Spiel-App Coin Master

Coin Master ist eine Spiel-App, die als Abenteuerspiel in den App-Stores erhältlich ist. In dem Spiel können User eigene, virtuelle Dörfer erbauen und die Dörfer anderer Spieler angreifen. Hierzu müssen Münzen durch das Spielen an einer Slotmaschine gewonnen werden. Pro Stunde sind fünf Versuche möglich. Weiterhin können weitere Versuche und Itmes in sogenannten Lootboxen gekauft werden. Nach Angaben der Online-Plattform OMR hat das Unternehmen mit diesem Geschäftsmodell bereits 280 Millionen Dollar eingenommen.

Jan Böhmermann kritisiert das Spiel

In seiner Sendung Neo Magazin Royale, vom 10. Oktober, hat der satirische Künstler Jan Böhmermann auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass das Coin Master an Automatenglücksspiel angelehnt sei. Das Spiel werde dabei gezielt an Kinder und Jugendliche vermarktet. Ein Indiz hierfür sei zum Beispiel, die sehr kindgerechte und bunte Optik der Spiele-App. Zudem wird das Spiel durch zahlreiche bekannte Influencer beworben, die für viele Kinder und Jugendliche ein Vorbild sind.

Spielmechaniken aus dem Automatenglücksspiel

Das Spielen an der Slotmaschine bei Coin Master erinnert stark an einen Spielautomaten. In der Spiel-App werden Spielmechaniken verwendet, die aus dem Automatenglücksspiel entlehnt sind. Diese Spielmechaniken bergen ein hohes Suchtpotenzial, das für Kinder und Jugendliche gefährlich sein kann. Es sind zudem Investoren aus der Glücksspielbranche, die hinter Moon Active, dem Produzenten des Spiels, stehen. „Bei Automaten-Spielen, wie Coin Master, ist es das Ziel, jemanden permanent in den Bann zu ziehen und damit Geld zu verdienen“, erklärt der Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht in der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Oliver Buttler.

Ist Coin Master ein Glücksspiel?

Bei der Spiel-App Coin Master handelt es sich um eine Art simuliertes Glücksspiel, da lediglich um Punkte und nicht um echtes Geld gespielt wird. Die Merkmale für Glücksspiel sind, dass ein Geldeinsatz gemacht wird, dass es Geldgewinnmöglichkeiten gibt und ein auf Zufall basierender Spielausgang. Auch letzteren Punkt erfüllt Coin Master nicht, da der Spielablauf nicht zufällig ist, sondern auf Algorithmen basiert.

Böhmermann ruft zur Meldung der App auf

Böhmermann rief in seiner Sendung dazu auf, die App bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu melden. Die Prüfstelle darf nur auf Antrag von Behörden und Bildungsträgern tätig werden. Nachdem dort eine Vielzahl von Anträgen eingegangen waren, wurde von der Bundesprüfstelle nun ein Indizierungsverfahren eingeleitet. Über die Indizierung von Coin Master entscheidet indessen ein pluralistisch besetztes Gremium. Falls das Indizierungsverfahren erfolgreich ist, darf Coin Master in Zukunft Kindern und Jugendlichen nicht mehr zugänglich sein und erst ab 21 Jahren gespielt werden. Ferner darf das Spiel nicht mehr öffentlich, zum Beispiel durch Influencer, beworben werden. Mittlerweile wurde von Apple eine Altersbegrenzung auf 17+ für Coin Master vorgenommen, bei Google Play auf USK 16.

Gibt es ähnliche Vorwürfe gegen andere Spiele?

Die Problematik mit simuliertem Glücksspiel, das für Kinder und Jugendliche eine hohe Suchtgefahr darstellt, ist nicht neu. Coin Master ist nicht das einzige Spiel, das unter dem Verdacht steht, Kinder zum Glücksspiel zu verleiten. Auch bei anderen Smartphone- und Videospielen können Lootboxen gekauft werden. Die Anbieter entgehen auch hier den strengen Kontrollen durch den Jugendschutz oder die Glücksspielaufsicht, da es sich nie um echte Gewinne oder echtes Geld handelt.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]