eSIM-Swapping – Die Betrugsmasche mit der festverbauten eSIM-Karte

eSIM-Swapping – die Betrugsmasche mit der festverbauten eSIM-Karte

Gegen zwei Männer und eine Frau wurde von der Zentralstelle Cybercrime Bayern der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Anklage wegen verschiedener Straftaten im Internet erhoben. Unter anderem wird dem Haupttäter vorgeworfen, sich mittels so genanntem eSIM-Swapping einen Zugang zu fremden Bankkonten verschafft zu haben.

Was ist eine eSIM-Karte?

Eine eSIM-Karte ist im Gegensatz zu einer herkömmlichen SIM-Karte ein im Gerät fest verbauter Chip. Bei einem Anbieterwechsel muss der eingebettete SIM beispielsweise nicht mehr durch eine neue SIM-Karte ausgetauscht, sondern lediglich neu programmiert werden. Insbesondere für das Internet der Dinge stellt die eSIM-Karte einen erheblichen Fortschritt dar.

Die Masche der Betrüger: eSIM-Swapping

Über einen so genannten eSIM-Swap gelingt es den Betrügern, die Rufnummern ihrer Opfer zu übernehmen. Hierfür erschleichen sich die Cyberkriminellen zunächst die Login-Daten der Opfer bei den Telefonanbietern. Mit Passwörtern, welche im Darknet erschlichen werden, können sich die Kriminellen anschließend in die Bankkonten der Betroffenen einloggen. Der mTAN-Code, der via SMS versendet wird, kommt nun direkt bei den Betrügern an, da sie die Telefonnummer des Betrogenen übernommen haben. Der mTAN-Code, der die Online-Banking-Portale eigentlich vor solchen Angriffen durch Cyberkriminelle schützen soll, ermöglicht diesen nun jedoch eine freie Verfügung über das Konto sowie die Durchführung oder Stornierung sämtlicher Überweisungen.

Wie erkannten Opfer den Betrug?

Die betroffenen Smartphone-Besitzer bemerkten von dem eigentlichen Betrug zunächst nichts. Sie stellten lediglich fest, dass sie ihr Mobiltelefon nicht mehr nutzen konnten. So war beispielsweise das Telefonieren oder das Empfangen von Nachrichten nicht mehr möglich. Dass sie Cyberkriminellen zum Opfer gefallen sind, bemerkten die Betroffenen erst bei einem Blick auf ihre Kontoauszüge.

Die bisherigen Erfolge der Zentralstelle Cybercrime Bayern

Bisher konnte bereits ein finanzieller Schaden in Höhe von 200 000 Euro durch die Zentralstelle verhindert werden. Dies gelang durch frühzeitig eingeleitete operative Maßnahmen sowie durch eine intensive Ermittlungsarbeit. Von der Sachleitung unter der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg konnten bis zu diesem Zeitpunkt bereits 27 Geschädigte feststellen. Dem Haupttäter aus Unterfranken wird aufgrund des eSIM-Swappings gewerbsmäßiger Computerbetrug in 36 Fällen zur Last gelegt. Über die Zulassung der Anklage sowie über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die Strafkammer des Landgerichts Würzburg entscheiden.

Wie kann man sich vor der Betrugsmasche schützen?

Polizei und Generalstaatsanwaltschaft raten dazu, stets über ein aktuelles Betriebssystem mit neusten Sicherheitsupdates zu verfügen. Darüber hinaus können Anti-Viren-Programme sowie eine Firewall vor Betrugsmaschen schützen. Passwörter sollten ausreichend lang und niemals einheitlich für alle Seiten verwendet werden. Es wird dazu geraten, für jedes Login ein anderes Passwort zu verwenden. Eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung bietet zusätzlichen Schutz. Generell sollten TANS sowie Passwörter nie an Dritte weitergegeben werden.

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