Internet by Call – Abrechnungsfehler bei mehreren Anbietern

Internet by Call Abrechnungsfehler

In der Vergangenheit ist es bereits häufiger zu fehlerhaften Abrechnungen in dem Bereich Internet by Call gekommen. Den Kunden wurden ihre Internetverbindungen fälschlicherweise zu anderen als den gültigen, kommunizierten Preisen abgerechnet, teilweise mit großen Differenzen. Für solche Abrechnungsfehler können eine von drei beteiligten Parteien verantwortlich sein, der Internet-by-Call Anbieter, der Netzbetreiber oder der Abrechnungsdienstleister.

In dem aktuellen Fall ist die Situation noch nicht ganz geklärt. Es fehlt eine definitive Aussage zu den möglicherweise betroffenen Tarifen und welcher der Beteiligten den Fehler verursacht hat. Keine der betroffenen Parteien war uns gegenüber bisher bereit oder in der Lage, eine Stellungnahme abzugeben. Deshalb hat die Redaktion des telespiegel die bisher bekannten Angaben zusammen getragen.

Bereits vor rund zwei Wochen erhielten wir von Nutzern die ersten Hinweise auf fehlerhafte Abrechnungen. Nach unserem Kenntnisstand sind von dem Abrechnungsfehler folgende Anbieter und Tarife betroffen. Es handelt sich offensichtlich um sbq4you Silver, Easysurf Easyfree 3, alster24 Feel Free 3 und flat2surf Action 4.

Es ist möglich, dass weitere Anbieter und zusätzliche Tarife betroffen sind. Auf Nachfrage der telespiegel Redaktion bestätigten die genannten Provider zwar, dass ein Fehler bekannt sei. Welche Tarife in welchem Zeitraum von der Falschabrechnung betroffenen sind, konnte man uns jedoch noch nicht mitteilen. Die Anbieter sicherten aber zu, dass für die betroffenen Tarife die kommunizierten Preise gelten.

Der Netzbetreiber Verizon Business sowie der Abrechnungsdienstleister mr. Nexnet hüllen sich beide in Schweigen. Die Fragen unserer Redaktion wurden bisher nicht beantwortet, obwohl der Fehler dort bekannt ist. Nach bisher unbestätigten Angaben aus Unternehmenskreisen wird vermutet, dass ein Fehler in einer neuen Abrechnungssoftware der Grund der Falschabrechnung ist.

Obwohl das Schweigen der beteiligen Parteien einige Fragen aufwirft, können die Kunden davon ausgehen, dass keine betrügerische Absicht vorliegt. Die Provider haben alle eine Korrektur der Abrechnung zugesagt, bei der die Kunden auf eine der folgenden Telefonrechnung eine Gutschrift für zu viel gezahlte Beträge bzw. eine Nachberechnung zu wenig gezahlter Beträge erhalten.

Kunden müssen bei einem Fehler aber nicht diese automatischen Rechnungskorrektur akzeptieren. Insbesondere bei erheblich höheren Rechnungen kann der Kunde eine korrigierte Abrechnung erwarten. In diesem Fall kann die Telefonrechnung der Dt. Telekom um dem strittigen Betrag gekürzt werden. Entsprechende Hinweise dazu haben wir in dem telespiegel Ratgeber Abrechnungsfehler Internet by Call zusammengestellt.

Upgrade 08.06.10, 18:50 Uhr

Inzwischen übermittelte uns die Flashnet GmbH genauere Angaben zu den betroffenen Tarifen:
Beim Label „alster24.net„ ist der Aktionstarif „Feel Free 3„ betroffen. Ab dem 13. Mai 2010 sollte der Aktionstarif auslaufen und nur noch täglich in der Zeit von 22 bis 24 Uhr weiterhin zu 0,05 Cent/Min abgerechnet werden. In der restlichen Zeit sollte der Minutenpreis auf 11,75 Cent/ Min angehoben werden. Hinzu sollte eine Einwahlgebühr von 3,25 Cent berechnet werden. Diese Preiserhöhung wurde den Kunden nicht korrekt in Rechnung gestellt.

Beim Label „EasySurf„ sollte ursprünglich der Aktionstarif „Easyfree 3„ in dem Zeitraum 13.05.2010 bis 21.05.2010 zu einheitlichen 0,04 Cent/ Min gültig sein. Diese Preissenkung von ehemals 9,99 Cent/ Min, die zuvor auf der Einwahlnummer 019193478 gültig gewesen ist, wurde ebenfalls Endkunden nicht korrekt in Rechnung gestellt. Betroffene Kunden wurden bei der Nutzung dieses Aktionstarifes im oben genannten Zeitraum weiterhin mit einheitlichen 9,99 Cent/ Min abgerechnet.

Weitere Informationen

Internet-by-Call – Preisänderungen

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