Roaming – Gebühren ins EU-Ausland bleiben bis 2029 weiterhin bestehen

Roaming – Gebühren ins EU-Ausland bleiben bis 2029 weiterhin bestehen

Die bisherige Regelung der EU-Roaminggebühren wäre im Mai dieses Jahres ausgelaufen. Die vollständige Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der EU war denkbar. Jetzt steht allerdings fest: Es gibt eine Verlängerung bis 2029. Die zuständigen Gremien haben beschlossen, dass die aktuell gültige Obergrenze für SMS und Minute vorerst bestehen bleibt.

Wie ist der aktuelle Stand des EU-Roamings?

Die vollständige Abschaffung der Gebühren für das Roaming innerhalb der Europäischen Union ist geplant. Seit vielen Jahren wird darüber diskutiert. Daher wurde bereits vor fünf Jahren eine Obergrenze festgelegt: Eine Minute darf nicht mehr als 19 Cent, eine SMS nicht mehr als 6 Cent kosten. Für die mobile Datennutzung dürfen hingegen seit 2017 keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangt werden. Mit dem jetzigen Kompromiss, auf den sich die EU-Kommission mit Parlament und Rat geeinigt hat, sind die Roaminggebühren innerhalb des EU-Auslands jedoch immer noch nicht Geschichte. Sie bleiben mindestens weitere fünf Jahre bestehen und auch dann ist ein weiterer Beschluss der EU-Kommission notwendig, damit sie endgültig wegfallen.

Weshalb wurde die Regelung verlängert?

Laut des Branchenverbands ETNO, dem unter anderem auch die Deutsche Telekom und Telefónica angehören, hätte ein Wegfall der Roaming-Kosten in den fünf Jahren bis 2029 zu einer Mindereinnahme von mehr als zwei Milliarden Euro geführt. Die Telekom äußerte, dass dies zu führen könnte, dass notwendige Investitionen in den Netzausbau ausbleiben. Die jetzt beschlossene Verlängerung dürfte daher unter anderem auf den erheblichen Einfluss der Telekommunikationsbranche zurückzuführen sein. Damit Europa den weltweiten Anschluss nicht verliert, muss die digitale Infrastruktur durch neue Investitionen vorangetrieben werden. Mit dem Gigabit Infrastructure Act, kurz GIA, sollen klarere und simplere Verfahren jetzt maßgeblich dazu beitragen. Durch den Abbau von Kosten und Bürokratie soll der Ausbau von Breitbandtechnologien wie 5G in der ganzen Europäischen Union begünstigt werden. Um den Glasfaser- und 5G-Netzausbau voranzutreiben, wurde das Prinzip einer stillschweigenden Zustimmung festgelegt. Konkret bedeutet dies, dass Verwaltungsbehörden für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen vier Monate Zeit haben. Ist diese Frist verstrichen, gilt der Antrag zur Installation von Infrastruktur automatisch als genehmigt. Mit dem vom Gesetzgeber zugestimmten Plan der EU-Kommission sind jedoch nicht alle zufrieden:

„Nach monatelangen Verhandlungen endet der Gigabit Infrastructure Act leider als lauwarmer Kompromiss, der den Mobilfunk- und Glasfaserausbau in Europa nicht nennenswert erleichtern wird. Eine zwischenzeitlich diskutierte zusätzliche Investitionshürde wurde zwar gerade noch verhindert. Aber auch von den positiven Ansätzen voriger Entwürfe ist kaum etwas übrig geblieben“, kritisiert Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO).

Es bleibt demnach abzuwarten, ob das Ziel erreicht wird, bis 2030 alle europäischen Haushalte mit Gigabit-fähigen Breitbandanschlüssen zu versorgen.

1 Kommentar

  1. ich bin froh daß ich komplett Roaming in’s EU-Gebiet und in’s Ausland vertraglich gesperrt habe nach meinem Willen. eingehende wie ausgehende Anrufe betreffend.

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