EU – Roaming-Gebühren fallen endgültig weg

EU - Roaming-Gebühren fallen endgültig weg

Das Abschaffen der Roaming-Gebühren steht endgültig kurz bevor. Wie geplant sollen die Gebühren für das grenzüberschreitende Nutzen des Mobilfunknetzes innerhalb der EU zum 15. Juni 2017 wegfallen. Damit können Geschäftsreisende und Urlauber ohne Zusatzkosten im EU-Ausland ihr Handy nutzen.

Heute einigten sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten in einem letzten Schritt auf die Gebühren, die sich die Mobilfunkunternehmen gegenseitig in Rechnung stellen dürfen, wenn ihre Kunden fremde Netze nutzen. Diese sogenannten Roaming-Großhandelspreise waren der letzte Konfliktpunkt, den es vor Einführung der grenzenlosen Telefonie in der EU auszuräumen galt.

Abschaffen der Roaming-Gebühren: Sieg für die Verbraucher

Die Finnin Miapetra Kumpula-Natri ist federführend für das Gesetzgebungsverfahren im Parlament. Sie erklärte zu der Einigung in der gestrigen Nacht: „Die Menschen aus der gesamten EU haben von uns erwartet, die Roaming-Gebühren im Juni 2017 abzuschaffen. Nun sind alle Verhandlungen abgeschlossen und wir können den Erwartungen entsprechen. Wie alle Verbraucherschutzverbände in ganz Europa sehen wir das als großen Erfolg für die europäischen Nutzer an.“ Die Einigung müssen allerdings noch das Parlament und die EU-Kommission endgültig absegnen.

Roaming-Großhandelspreise: So hoch wie nötig, so niedrig wie möglich

Nach Meinung der beteiligten Volksvertreter sind die Großhandelspreise für Roaming-Kosten so hoch wie nötig, um die Kosten zu decken. Aber zugleich sind sie so niedrig wie möglich. Die Mobilfunkunternehmen dürfen sich folgende Maximalkosten in Rechnung stellen, wenn Kunden aus dem Ausland das eigene Netz nutzen:

  • 3,2 Cent pro Anruf,
  • 1 Cent pro SMS,
  • 7,70 Euro pro GB Datenvolumen (ab 15.07.2017),
  • 2,50 pro GB Datenvolumen (ab 1.01.2022)

Es handelt sich dabei um Kappungsgrenzen, die Anbieter nicht überschreiten dürfen. Diese liegen bei ca. 90 Prozent der bisher geltenden Preise. In der Praxis sind die tatsächlich zu zahlenden Summen voraussichtlich deutlich geringer, da die Netznutzung durch Kunden im der Regel beidseitig ist und sich die Gebühren gegenseitig aufheben bzw. verrechnen lassen. Dennoch liegt hier eine gewisse Gefahr, dass Anbieter aus Ländern mit vielen Reisenden an Anbieter in Urlaubsländern mehr zahlen müssen als anders herum. So könnten zahlende Anbieter ggf. die Gebühren für ihre Kunden erhöhen. Im Idealfall merken die Mobilfunkkunden jedoch weder direkt noch indirekt etwas von den Ausgleichszahlungen der Mobilfunkunternehmen. Anders ist dies bei Handynutzung im Nicht-EU-Ausland. Hier gibt es je nach Land und Anbieter verschiedene Regelungen zu Roaming-Gebühren, die für Nutzer weiterhin gültig bleiben.

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