
Gutscheinkarten für Amazon, Netflix und Co. sind ein beliebtes Geschenk. Beim Erwerb sollten Verbraucher jedoch einen genauen Blick auf den Barcode werfen. Denn die Polizei warnt aktuell vor einer perfiden Betrugsmasche, bei der manipulierte Strichcodes dazu führen, dass die erworbene Karte wertlos ist.
Wie läuft die Betrugsmasche ab?
Der Knackpunkt der betrügerischen Masche ist, dass die Gutscheinnummer und die Sicherheit-PIN nicht mehr übereinstimmen. Hierzu entwenden die Täter im ersten Schritt, die bisher nicht aktivierten und damit scheinbar wertlosen Geschenkkarten aus einem Laden. Im nächsten Schritt wird der originale Strichcode der geklauten Gutscheinkarte kopiert und anschließend auf eine andere Karte, die sich noch im Laden befindet, geklebt. Durch diesen Austausch der Barcodes gelingt es ihnen, an das auf die Karte aufgeladene Geld zu gelangen. Greift ein Kunde im Verkaufsraum zu einer der manipulierten Karten und lässt an der Kasse einen Geldwert aufladen, landet dieser nicht auf der vorgelegten Geschenkkarte, sondern auf der, die sich bei den Kriminellen befindet. Der Strichcode wird im Kassensystem ganz normal gescannt und der arglose Verbraucher bemerkt den Betrug im ersten Moment gar nicht. Statt des jeweiligen Geschäfts, erhalten die Betrüger den Wert, der auf die Gutscheinkarte geladen wurde. Sie können jetzt ohne Einschränkungen auf das aufgeladene Guthaben zugreifen.
„Wenn jemand diese veränderte Karte kauft und an der Kasse auflädt, dann landet das Geld auf der einbehaltenen Karte der Betrüger“, betont die Polizei Erfurt.
Meist kommt der Betrug erst dann ans Licht, wenn der Beschenkte den Gutschein einlösen will – eine Abrufung des Guthabens ist dann nicht möglich, da Sicherheit-PIN und Gutscheinnummer nicht übereinstimmen. Fälle, in denen manipulierte Strichcodes über die originalen Barcodes geklebt wurden, sind bereits aus Thüringen, Sachsen, Hessen und Bremen bekannt.
Wie ist die Rechtslage?
Bei der Betrugsmasche erhält der jeweilige Händler, bei dem der Gutschein erworben wurde, von dem arglosen Kunden das Geld. Doch die Karte ist für den Kunden wertlos. Er hat quasi für etwas bezahlt, was er am Ende nicht erhalten hat. Allerdings ist zum aktuellen Zeitpunkt bisher nicht geklärt, wer für diesen Schaden durch die betrügerische Masche haftet. Denn bislang gibt es noch keine Urteile zu entsprechenden Fällen. Hierbei entscheidend sei laut Verbraucherzentrale Bayern, ob Gutscheinkarten als mangelhafte Ware oder als Bargeld angesehen werden. Ersteres würde dazu führen, dass der Händler in der Ersatzpflicht steht. Im zweiten Fall allerdings sei auch der Händler Opfer des Betrugs und hätte dementsprechend auch Ansprüche gegenüber dem Betrüger. Um die rechtliche Frage zu klären, müsse daher zunächst eingeordnet werden, wie die Gutscheinkarte an sich rechtlich zu bewerten ist. Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht von der Verbraucherzentrale Thüringen, sieht den Händler in der Pflicht, den Strichcode zu kontrollieren.
Worauf sollten Verbraucher achten?
Wer Opfer dieser betrügerischen Masche geworden ist, sollte sich umgehend an die Polizei wenden. Auch der Anbieter sollte darüber informiert werden. Um nicht auf den Betrug hereinzufallen, sollten Kunden an der Kasse darum bitten, dass der Barcode überprüft wird. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Gutscheinkarte online bei einem seriösen Anbieter erwerben. Wird die Karte in einem Ladengeschäft erworben, sollte darauf geachtet werden, dass der Barcode unbeschädigt ist. Zudem ist es empfehlenswert, den Kassenbon aufzubewahren.
„Nach unserer Ansicht hat der Kunde das Recht, dass der Supermarktbetreiber dafür sorgt, dass das Geld auf dem Gutschein, den er gekauft hat, gutgeschrieben wird. Der Supermarktbetreiber hat eine erneute Zahlung vorzunehmen, nämlich an die korrekte Stelle“, betont Reichertz.
Sehr geerhte Damen und Herren,
wir wurden Opfer des zuvor beschriebenen Magnetkarten Betrugs.
Allerdings handelt es sich bei uns um einen Restaurant Besuch in 85354 Freising, bei welchem wir unseren Geschenkgutschein in Höhe von € 70,– einlösen wollten. Die Magnetkarte wies keinerlei Guthaben auf und wir mussten den Gesamtbetrag leisten.
Mit dem GF haben wir nun ein äusserst unangenehmes Hin- und Her, weil nun in Raum gestellt wird, dass wir die Gutschein Karte bereits eingelöst hätten, was nicht stimmt.
Seit dem Vorfall am Montag 03.11.25 fordern wir den GF nun auf uns unser Guthaben von Euro 70,– zu erstatten. Doch dieser hält uns hin mit der Begründung die Karte zu prüfen.
Hinzu kommt, dass die Dame die uns bedient hat, uns von bereits bekannten Fällen erzählt hat, welche durch die Kollegin die den Gutschein seinerzeit verkauft hatte, verursacht worden sind. Diese Behauptung wird aber vom GF abgestritten.
Wir bestehen auf die Ertattung unserer € 70,–. Wie sollen wir weiter vorgehen?
Herzlichen Dank Simone Scholz