
Der kommende Jahreswechsel nach 2025 bringt auch dieses Mal wieder zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die Verbraucher betreffen. Von Preiserhöhungen bei der Post über neue Regelungen für Smartphones bis hin zu finanziellen Anpassungen – diese Änderungen sollten Sie kennen:
Einheitliche USB-C-Ladekabel
Ab dem 28. Dezember 2024 müssen alle neuen Smartphones und Tablets mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein. Diese Regelung für ein „Allzweckkabel“ soll nicht nur die Nutzung vereinfachen, sondern auch die Menge an Elektroschrott reduzieren. Ab 2026 gilt diese Vorschrift auch für Laptops.
Höhere Kosten bei Briefen und Paketen
Der Versand von Briefen und Paketen mit der Deutschen Post wird ab dem 1. Januar 2025 teurer. Standardbriefe kosten dann 95 Cent statt bisher 85 Cent, und der Preis für Postkarten steigt ebenfalls auf 95 Cent. Für DHL-Päckchen wird der Preis auf 4,19 Euro angehoben. Zudem verlängert sich die Zustelldauer von Briefen – diese müssen erst am dritten Werktag nach Einwurf ankommen.
Stärkere Kontrolle bei Inkassounternehmen
Die Aufsicht über Inkassounternehmen wird ab 2025 zentralisiert und liegt künftig beim Bundesamt für Justiz. Ziel ist es, Verbraucher besser vor unseriösen Praktiken zu schützen, da bisher die Aufsicht auf verschiedene Bundesländer verteilt war.
Produktsicherheitsverordnung
Seit Dezember 2024 gilt die neue Produktsicherheitsverordnung EU-weit. Hersteller und Händler müssen klare Angaben zu ihren Produkten machen, wie etwa Kontaktdaten und die Benennung eines EU-Vertreters. Dies soll Käufer vor unsicheren Waren schützen, insbesondere beim Online-Shopping.
Finanzielle Anpassungen
- Mindestlohn und Minijob-Grenze: Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde, und Minijobber dürfen künftig bis zu 556 Euro monatlich verdienen.
- Grundfreibetrag: Der steuerliche Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro im Jahr 2025.
- Wohngeld: Haushalte mit geringem Einkommen erhalten im Schnitt 30 Euro mehr, wodurch das monatliche Wohngeld auf rund 400 Euro ansteigt.
Änderungen bei Familienleistungen
- Kindergeld: Familien erhalten 255 Euro pro Monat und Kind – eine Erhöhung um 5 Euro.
- Kinderfreibetrag: Der steuerliche Freibetrag wird auf 9.600 Euro pro Kind erhöht.
- Elterngeld: Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 175.000 Euro Jahreseinkommen. Höherverdienende verlieren ihren Anspruch.
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